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Islamismus: Ausreisepflichtige Gefährder können nicht abgeschoben werden

Islamismus: Ausreisepflichtige Gefährder können nicht abgeschoben werden

Islamismus: Ausreisepflichtige Gefährder können nicht abgeschoben werden

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Islamist vor Gericht (Symbolbild): Staatenlose können nicht ausgewiesen werden Foto: dpa
Islamismus
 

Ausreisepflichtige Gefährder können nicht abgeschoben werden

Aktuell gibt es in Rheinland–Pfalz zwölf ausreisepflichtige islamistische Gefährder. Drei von ihnen können laut Innenministerium nicht abgeschoben werden. Da sie keine Ausweispapiere besitzen, gelten sie als staatenlos.
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Unwort, Umfrage, Alternativ

MAINZ. Drei islamistische Gefährder in Rheinland–Pfalz können nicht abgeschoben werden. Dies hat das Landesinnenministerium in einer Antwort auf eine Parlamentarische Anfrage der AfD-Fraktion erklärt. Da sie staatenlos seien, könnten die Männer nicht ausgeflogen werden.

Derzeit sind zwölf islamistische Gefährder in Rheinland–Pfalz ausreisepflichtig. Ihnen wird die Mitgliedschaft oder die Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Ausland sowie die Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat zur Last gelegt. Darüber hinaus ermittelte die Polizei gegen einen Teil der Gefährder wegen Beleidigung, Körperverletzung, Betrugs, Erschleichens von Leistungen und Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz.

„Offensichtlich nichtdeutsche Staatsangehörige, die bereits rechtswidrig ohne Papiere in das Land gekommen sind, können nun angeblich nicht mehr abgeschoben werden, obwohl zumindest das Herkunftsland seit einem gestellten Asylantrag bekannt ist. Das muß unbedingt abgestellt werden“, beklagte der Vorsitzende der AfD–Fraktion in Rheinland-Pfalz, Uwe Junge.

580 Islamisten in Rheinland-Pfalz

Sechs der zwölf Islamisten sind deutsche Staatsangehörige, drei von ihnen haben darüber hinaus eine zweite, ausländische Staatsangehörigkeit. Zu den sechs Nichtdeutschen gehören die drei Staatenlosen, teilte das Integrationsministerium auf eine Anfrage des CDU-Abgeordneten Matthias Lammert mit.

Die Sicherheitsbehörden stufen jene Personen als Gefährder ein, denen politisch motivierte Straftaten von erheblicher Bedeutung zugetraut werden. Dafür gibt es eine abgestimmte Definition von Bund und Ländern. Der jüngste Verfassungsschutzbericht listet für Rheinland–Pfalz 580 Islamisten auf. Davon gelten 150 als Salafisten und 45 als gewaltbereit. (ha)

Islamist vor Gericht (Symbolbild): Staatenlose können nicht ausgewiesen werden Foto: dpa
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Marc Jongen, ESN Fraktion
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