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Paritätische Wohlfahrtsverband: Verband fordert mehr Sozialleistungen für EU-Ausländer

Paritätische Wohlfahrtsverband: Verband fordert mehr Sozialleistungen für EU-Ausländer

Paritätische Wohlfahrtsverband: Verband fordert mehr Sozialleistungen für EU-Ausländer

Hartz-IV (Symbolbild)
Hartz-IV (Symbolbild)
Hartz-IV (Symbolbild): Gerichtshof bestätigt Deutschland Foto: dpa
Paritätische Wohlfahrtsverband
 

Verband fordert mehr Sozialleistungen für EU-Ausländer

Der Paritätische Wohlfahrtsverband hat sich dafür ausgesprochen, EU-Ausländern in Deutschland den vollen Zugriff auf die Sozialsysteme zu gewähren. Der Europäische Gerichtshof bestätigte am Donnerstag allerdings die deutsche Regelung, wonach EU-Ausländer sechs Monate von Sozialleistungen ausgeschlossen werden dürfen.
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Cato, Palmer, Exklusiv

BERLIN. Der Paritätische Wohlfahrtsverband hat sich dafür ausgesprochen, EU-Ausländern in Deutschland den vollen Zugriff auf die Sozialsysteme zu gewähren. Zu echter Freizügigkeit gehöre auch der gleichberechtigte Zugang zu den Jobcentern und ihren Angeboten vom ersten Tag an, sagte Geschäftsführer Werner Hesse der Neuen Osnabrücker Zeitung.

Hinzu komme, daß die Verweigerung von Hartz-IV für die betroffenen EU-Ausländer „häufig auch Probleme bei Krankenversicherungsschutz, Bildung oder auch der Wohnungssuche nach sich zieht“, monierte Hesse. „In einem geeinten Europa der Freizügigkeit von Waren, Dienstleistungen und Kapital ist es ein Anachronismus, wenn die Bewegungsfreiheit von Menschen durch solche Regelungen behindert wird.“

Europäischer Gerichtshof bestätigt deutsche Regelung

Hintergrund ist eine Regelung, wonach EU-Ausländer ohne Arbeit in Deutschland in den ersten drei Monaten ihres Aufenthalts kein Anrecht auf Sozialleistungen haben. Der Europäische Gerichtshof bestätigte diese am Donnerstag in einem Urteil und wies damit die Klage einer spanischen Familie ab. „Zur Erhaltung des finanziellen Gleichgewichts ihrer Systeme der sozialen Sicherheit“ seien die EU-Staaten berechtigt, Bürgern aus anderen Mitgliedsstaaten „jegliche Sozialhilfeleistungen zu verweigern“, urteilte der Gerichtshof.

Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles hatte sich zuvor bereits für eine Gesetzesverschärfung ausgesprochen. „Es kann nicht sein, daß jemand innerhalb der EU nur umziehen muß, um volle Sozialleistungen eines anderen Landes zu erwerben – obwohl es ein leistungsfähiges Sozialsystem auch in seinem Herkunftsland gibt.“ (ho)

Hartz-IV (Symbolbild): Gerichtshof bestätigt Deutschland Foto: dpa
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