KARLSRUHE. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, daß der NSA-Untersuchungsausschuß des Bundestages noch einmal darüber abstimmen muß, ob der Whistleblower Edward Snowden als Zeuge nach Berlin geladen wird. Bisher hatte die schwarz-rote Abgeordnetenmehrheit in dem Ausschuß gegen eine Vorladung gestimmt.
Das Gericht stellte in einem am Montag bekanntgewordenen Beschluß vom 11. November klar, daß die betreffende Abstimmung wiederholt werden muß und dabei eine Ausschußminderheit von einem Viertel der Abgeordneten ausreicht, um Snowden einzubestellen.
Bundesregierung muß Rahmenbedingungen für Aussage schaffen
Die Bundesregierung muß dann die Voraussetzungen schaffen, daß der von den Vereinigten Staaten international Gesuchte in Deutschland aussagen kann. Dazu gehört die „paß- und ausländerrechtliche Ermöglichung von Einreise und Aufenthalt sowie die Zusage eines wirksamen Auslieferungsschutzes“ für den derzeit im russischen Asyl lebenden US-Bürger.
„Das Urteil ist eine Blamage für die Große Koalition, die versucht hat, mit fadenscheinigen Argumenten eine ordnungsgemäße Zeugenvernehmung von Edward Snowden zu sabotieren“, sagte der Vize-Vorsitzende des Untersuchungsauschusses, Konstantin von Notz (Grüne), gegenüber der Deutschen Presse-Agentur.
Er kündigte an, eine entsprechende Abstimmung für die nächste Sitzung des NSA-Ausschusses am Donnerstag anzusetzen. Dann müsse die Bundesregierung „aktiv werden und ihren Teil dazu leisten, daß der Schlüsselzeuge Snowden nach Deutschland kommen kann“.
Zeugenladung wurde seit 2014 blockiert
Snowden hatte im Juni 2013 die weltweiten umfassenden Spähprogramme des amerikanischen Geheimdienst NSA und seiner westlichen Partner enthüllt. Der im März 2014 eingesetzte Untersuchungsausschuß will klären, inwieweit auch deutsche Bürger und Politiker von den Nachrichtendiensten der sogenannten „Five Eyes“ (USA, Großbritannien, Kanada, Australien und Neuseeland) ausspioniert wurden und ob deutsche Regierungsstellen und Geheimdienste von den Überwachungsaktionen wußten und daran beteiligt waren.
Ein Antrag der Oppositionsparteien Snowden als Zeugen zu laden, wurde 2014 von der Bundesregierung blockiert. Diese fürchtet eine schwere Belastung der deutsch-amerikanischen Beziehungen, falls der frühere Geheimdienstmitarbeiter nach Deutschland kommen und eventuell deutsches Asyl beantragen würde.
Im Dezember 2014 waren Grüne und die Linkspartei mit einem Versuch vor dem Bundesverfassungsgericht die Vernehmung zu erzwingen gescheitert. Das Gericht lehnte die Klage ab und verwies auf die Zuständigkeit des BGH. (gb)