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Neutralitätspflicht: Ramelow unterliegt NPD im Rechtsstreit

Neutralitätspflicht: Ramelow unterliegt NPD im Rechtsstreit

Neutralitätspflicht: Ramelow unterliegt NPD im Rechtsstreit

Bodo Ramelow
Bodo Ramelow
Thüringens Ministerpräsident Bodo Ramelow (Linkspartei): Niederlage vor Verfassungsgericht gegen die NPD Foto: picture alliance / dpa
Neutralitätspflicht
 

Ramelow unterliegt NPD im Rechtsstreit

Thüringens Ministerpräsident Bodo Ramelow hat vor dem Landesverfassungsgericht eine Niederlage gegen die NPD erlitten. Der Linkspartei-Politiker habe mit einem Boykottaufruf gegen das Neutralitätsgebot verstoßen und Ressourcen benutzt, die ihm nur durch sein Amt zur Verfügung standen.
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ERFURT. Thüringens Ministerpräsident Bodo Ramelow (Linkspartei) hat vor dem Landesverfassungsgericht eine Niederlage gegen die NPD wegen eines Boykottaufrufes erlitten. Ramelow habe in unzulässiger Weise von seinem Amt als Ministerpräsident gebrauch gemacht, urteilte der Verfassungsgerichtshof in Weimar. Er habe „gegen seine Pflicht zur parteipolitischen Neutralität verstoßen“ und damit die grundgesetzlichen Rechte der NPD „auf Chancengleichheit der politischen Parteien verletzt“, heißt es zur Begründung.

Hintergrund war ein Interview Ramelows mit dem MDR Thüringen, in dem dieser „an alle demokratischen Parteien und ihre Vertreter“ appellierte, „daß es wirklich keine Gemeinsamkeiten auf der Basis von NPD-Anträgen geben darf“. Der Aufruf geschah in den Räumen der Staatskanzlei vor der Landesdienstflagge. Auf eine Audio-Datei des vollständigen Interviews wurde unter anderem auf dem Twitter-Konto der Thüringer Staatskanzlei und der Facebook-Seite des Freistaats Thüringens verwiesen. Diese Möglichkeiten hätten Ramelow nur als Ministerpräsident zur Verfügung gestanden, urteilten die Richter.

„Besonders starkes Unwerturteil“

Auslöser des Boykott-Aufrufes war ein Abwahlantrag der NPD im Stadtrat von Erfurt gegen Oberbürgermeisterin Katja Wolf (Linkspartei). Der NPD-Antrag erhielt am 15. Juni 2015 mit 16 deutlich mehr Stimmen, als die NPD-Fraktion an Abgeordneten verfügt. Daraufhin rief Ramelow am Folgetag zu einem Boykott auf. Er sei „ziemlich irritiert“, wenn ein NPD-Antrag für eine „Denkzettelwahl“ genutzt werde. Als Reaktion forderte der Ministerpräsident, „daß wir als Demokraten gemeinsam zusammen stehen, wenn die NPD aufmarschiert und ihren braunen Ungeist verbreiten will“.

Diese Aussagen stellen aus der Sicht des Verfassungsgerichtshofs eine Herabwürdigung einer politischen Partei dar. Dies sei nicht mit Ramelows Amt vereinbar. „Die Bezeichnung als ‘Nazis’ und damit die Gleichsetzung der Mandatsträger der Antragstellerin mit den Kadern der für die NSDAP verantwortlichen Nationalsozialisten stelle ein besonders starkes Unwerturteil dar“, heißt es hier. „Dieses solle die Antragstellerin generell in der Öffentlichkeit diskreditieren und unwählbar machen.“

Die Richter unter dem Vorsitz des Präsidenten des Verfassungsgerichtshofs Manfred Aschke fällten ihr Urteil mit acht zu eins Stimmen, berichtet das lokale Nachrichtenportal inSüdthüringen.de. Das Sondervotum stammt von Verfassungsrichter Jens Petermann. Die Aussagen Ramelows seien zulässig gewesen, da die NPD laut Einschätzung des Verfassungsschutzes eine verfassungsfeindliche Partei sei. Petermann ist Mitglied der Linkspartei. (FA)

> Das vollständige Urteil im Internet

Thüringens Ministerpräsident Bodo Ramelow (Linkspartei): Niederlage vor Verfassungsgericht gegen die NPD Foto: picture alliance / dpa
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