BERLIN. Die Bundesregierung plant ein Gesetz zur Beschränkung von Sozialhilfeleistungen für EU-Ausländern. Andreas Nahles (SPD) hatte ein dementsprechendes Gesetz Ende vergangenen Jahres angekündigt. Nun hat ihr Ressort einen Gesetzentwurf zur Umsetzung der Pläne fertiggestellt. Das berichteten die Zeitungen der Funke-Mediengruppe.
Demnach sollen in Deutschland lebende EU-Bürger künftig von der Sozialhilfe und Hartz IV ausgeschlossen sein, es sei denn, sie arbeiten hier oder haben durch bereits geleistete Arbeit Ansprüche aus der Sozialversicherung. Nur wer fünf Jahre lang ohne staatliche Unterstützung in Deutschland gelebt hat, soll Sozialhilfe erhalten. Der Gesetzesentwurf soll noch am Donnerstag an das Kanzleramt zur Ressortabstimmung gehen.
Darlehen für Rückreisekosten
Nahles reagierte mit ihrer Ankündigung auf ein Urteil des Bundessozialgerichts in Kassel, das im Dezember entschieden hatte, daß EU-Bürger spätestens nach sechs Monaten Aufenthalt Anspruch auf Sozialhilfe haben. Die Gemeinden und Städte, die für die finanzielle Unterstützung aufkommen, befürchten Milliardenkosten.
Mit dem neuen Gesetz sollen EU-Bürger vier Wochen lang Anspruch auf Überbrückungsleistungen haben. Damit soll der unmittelbare Bedarf für Essen, Unterkunft, Körper- und Gesundheitspflege gedeckt werden. Gleichzeitig sollen Betroffene ein Darlehen für Rückreisekosten in ihr Heimatland erhalten, wo sie anschließend Sozialhilfe beantragen könnten.
Opposition kritisiert Nahes‘ Pläne
Der Obmann der Linkspartei im EU-Ausschuß des Bundestags, Alexander Ulrich, sprach von Pupulismus auf Kosten der Schwächsten. Vize-Fraktionsvorsitzende der Linken, Jan Korte, sagte, wenn man meine, „die SPD sei schon ganz unten angekommen, kommt die Ex-Parteilinke Nahles und sortiert EU-Bürger in gute und schlechte“. Der sozialpolitische Sprecher der Grünen im Bundestag, Wolfgang Strengmann-Kuhn, kritisierte, Nahles Vorschläge verstießen „sehr wahrscheinlich gegen das Grundrecht auf Existenzsicherung“. (ls)