DÜSSELDORF. Die Verfassungsschutzbehörden haben die „Identitäre Bewegung“ (IB) ins Visier genommen. „Einige Landesämter schauen sich die Identitären inzwischen genauer an, weil dort die Schwelle für eine Beobachtung erreicht ist“, sagte der Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Hans-Georg Maaßen, der Rheinischen Post.
Die Bewegung verstehe sich demnach als „metapolitischer und aktivistischer Arm der neuen Rechten“ und wolle Deutschlands Identität gegen Masseneinwanderung bewahren. „Wir haben festgestellt, daß sie in verschiedenen Bundesländern von reinen Internetaktivitäten zu Verabredungen im realen Leben übergegangen sind“, betonte der 53jährige.
In „Sommerlagern“ setze die IB auf „körperliche Ertüchtigung“ und sehe sich „am Beginn einer Zeitenwende“. Auf ihrer Internetseite wirbt die Bewegung damit, „die erste freie, patriotische Kraft, die sich aktiv und erfolgreich für Heimat, Freiheit und Tradition einsetzt“, zu sein.
IB widerspricht Maaßen
„Eine Beobachtung durch den Verfassungsschutz ist unbegründet. Im Gegensatz zum insinuierten Verdacht steht die Identitäre Bewegung Deutschland e.V. dafür ein, die demokratische Verfassungsordnung in Deutschland zu verteidigen“, teilte die IB mit. Ihr erklärtes Ziel sei die Förderung einer offenen Debatte über die Zukunft Europas, „die durch zunehmende Vernetzung und starken Migrationsdruck für unsere ethnokulturelle Identität“, vor Herausforderungen stehe.
Die IB werde mögliche Anschuldigungen durch die Verfassungsschutzbehörden genau prüfen und „im Falle berechtigter Vorwürfe innerhalb der eigenen Struktur dagegen vorgehen“. Zudem stelle sich die Frage, inwieweit Verabredungen für die Beobachtung durch die Behörden genügen.
Weiterhin keine Beobachtung der AfD
Dagegen betonte Maaßen erneut, die AfD sei kein Objekt der Beobachtung. Er lehne es ab, seine Behörde als „Hilfstruppe der etablierten Parteien“ zur Verfügung zu stellen, sagte er dem Blatt. „Wir können nicht der Konkurrenzschutz in einer Frage sein, die als politische Auseinandersetzung über Positionen geführt werden muß.“
Der Verfassungsschutz sehe keine Anhaltspunkte für eine Beobachtung der Partei. „Die AfD ist aus unserer Sicht derzeit keine rechtsextremistische Partei“, sagte Maaßen. Für Politiker, die sich in strafrechtlich relevanter Weise äußerten, seien Polizei und Gerichte zuständig. Bereits in der Vergangenheit waren die Verfassungsschutzbehörden zu dem Ergebnis gekommen, daß die Voraussetzungen für eine Beobachtung der Partei nicht vorlägen. (ls)