BERLIN. Asylbewerber in Berlin erhalten ihr Taschengeld derzeit bis zu drei Monate im voraus. Dies bestätigte Sozialsenator Mario Czaja (CDU) am Montag im Sozialausschuß. Damit gestand der Politiker ein, daß der Senat geltendes Recht bricht. In Paragraph 3 des Asylbewerberleistungsgesetzes heißt es: „Geldleistungen dürfen längstens einen Monat im voraus erbracht werden.“
Hintergrund ist die Überforderung des Landesamtes für Gesundheit und Soziales der Hauptstadt, das für die Registrierung der Asylbewerber und die Auszahlungen zuständig ist. Mit dem Gesetzesverstoß will der rot-schwarze Senat die Mitarbeiter entlasten, die täglich mit den Anliegen von Hunderten Asylbewerbern konfrontiert sind.
Der linke Verein „Moabit hilft“ hatte Ende Dezember davor gewarnt, die Asylsuchenden müßten wegen der Langsamkeit der Behörde hungern. Der Senat wies dies zurück. Die Asylbewerber würden auch ohne Geldzahlungen in den Notunterkünften mit allem Notwendigen versorgt. Laut Asylbewerberleistungsgesetz stehen den Betroffenen bis zu 143 Euro im Monat zu, um „den notwendigen persönlichen Bedarf“ zu decken. (ho)