WINSEN. Das Amtsgericht Winsen hat einen 17jährigen Afghanen zu fünf Jahren Haft verurteilt. Der zuständige Richter sah es als erwiesen an, daß der Asylwerber seine Unterkunft für unbegleitete Minderjährige aus „Verärgerung und Wut über seine Unterbringungssituation“ in Brand gesteckt hatte.
Das Höchstmaß für besonders schwere Brandstiftung liegt in Deutschland bei zehn Jahren. Für fünf Jahre Haft sprach sich indes der Richter im Fall des aggressiven Heimbewohners aus. Dieser hatte seine Tat bereits zuvor angekündigt und griff dann tatsächlich zu einer Fackel, mit der er zuerst Kleidung und dann die gesamte Unterkunft in Brand steckte.
Gebäude völlig ausgebrannt
Nachdem der junge Zuwanderer das Feuer gelegt hatte, behinderte er außerdem die Löschversuche der übrigen Heimbewohner. Er durchtrennte den Schlauch des Feuerlöschers und setzte sich selbst ein Messer an den Hals als die Polizei eintraf.
Vor diesem Hintergrund plädierte die Staatsanwaltschaft auf eine sechsjährige Haftstrafe. Seine Verteidigung argumentierte indes, daß niemand verletzt worden sei und forderte eine Bewährungsstrafe von 20 Monaten, berichtet der Norddeutsche Rundfunk. Durch das völlig ausgebrannte Gebäude entstand ein Schaden von 550.000 Euro.
Von einem „Abschreckungsurteil“ wollte das Gericht nicht sprechen, betonte aber die große kriminelle Energie des Mannes. Dieser habe aus „Wut und Rache“ mehrere Menschenleben in Gefahr brachte. (vi)