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„Afghanistan Sonderaktion“: Bremer Asylbehörde erteilt Aufenthaltserlaubnis statt Abschiebung

„Afghanistan Sonderaktion“: Bremer Asylbehörde erteilt Aufenthaltserlaubnis statt Abschiebung

„Afghanistan Sonderaktion“: Bremer Asylbehörde erteilt Aufenthaltserlaubnis statt Abschiebung

Abgeschobene Asylbewerbre
Abgeschobene Asylbewerbre
Abgeschobene Asylbewerber: Bremer Asylbehörde in der Kritik Foto: dpa
„Afghanistan Sonderaktion“
 

Bremer Asylbehörde erteilt Aufenthaltserlaubnis statt Abschiebung

Die Bremer Ausländerbehörde hat 89 afghanischen Staatsangehörigen, die in der Hansestadt nur geduldet waren, in einem handstreichartigen behördlichen Vorgehen Aufenthaltserlaubnisse erteilt. Die Rechtmäßigkeit dieser, behördenintern als „Afghanistan Sonderaktion“ bezeichneten Maßnahme , zweifeln Stadtverordnete an.
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BREMEN. Die Bremer Ausländerbehörde hat 89 afghanischen Staatsangehörigen, die in der Hansestadt nur geduldet waren, in einem handstreichartigen behördlichen Vorgehen Aufenthaltserlaubnisse erteilt. Die Rechtmäßigkeit dieser, behördenintern als „Afghanistan Sonderaktion“ bezeichneten Maßnahme , zweifeln Stadtverordnete an.

„Der Vorgang wirft zahlreiche Fragen auf. Hier steht unter anderem der Vorwurf der Rechtsbeugung im Raum“, sagte der Landtagsabgeordnete Jan Timke (Bürger in Wut) zur JUNGEN FREIHEIT. Dieser Zeitung liegen Schriftliche Anweisungen der Ausländerbehörde vor, aus denen sich die Vorgehensweisen der Mitarbeiter im Stadtamt Bremen rekonstruieren lassen.

Am 28. Oktober versendet eine Referatsleiterin im Stadtamt, zuständig für aufenthaltsrechtliche Fragen, an ihre Mitarbeiter eine E-Mail. Der Betreff lautet „Afghanistan Sonderaktion Erteilung AEs“. Das Kürzel AE steht für Aufenthaltserlaubnis. Im Text steht, daß die Aktion bis Mitte November abgeschlossen sein solle. Die Referatsleiterin bezeichnet die Zeitvorgabe als „ehrgeizig“.

Aufenthaltserlaubnis ist Voraussetzungen gekoppelt

Um was für eine Aktion es sich genau handelt wird aus der in der Anlage beigefügten  sogenannten Handreichung ersichtlich. Dort ist zu lesen: „Zielsetzung: Alle afghanischen Staatsangehörigen in Duldung sollen nach Anweisung der Abt. L eine AE gem. § 25 Abs. 5 AufenthG erhalten“. Und das bis Mitte November 2016. 156 Afghanen könnten so theoretisch von der Duldung in die Aufenthaltserlaubnis rutschen.

Dabei ist die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis an bestimmte Voraussetzungen gekoppelt: Die Betroffenen haben selbst für die Lebensunterhalt zu sorgen und eine Paßpflicht. Sie sollten mindestens 18 Monate in Deutschland leben.

In der behördlichen „Handreichung“ liest sich das allerdings folgendermaßen: „Identität / afghanische StA wird nicht angezweifelt (keine erheblich abweichenden Alias-Identitäten oder Zweifel, die sich aus dem BAMF-Bescheid ergeben), keine Mindestaufenthaltsdauer notwendig“.

Keine strafrechtliche Abfrage

Aufenthaltserlaubnisse sollen an Straftäter nicht erteilt werden. Allerdings soll keine strafrechtliche Abfrage eingeleitet, sondern nur nach Akteninhalt entschieden werden.

Und: Ein Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis durch den Kunden werde unterstellt, ein Vermerk sei nicht notwendig. Die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis wird dem afghanischen Staatsbürger dann per Post zugestellt.

Landtagsabgeordneter Timke vermutet hinter der Sonderaktion die politisch motivierte Aufweichung des Aufenthaltsgesetzes: „Das fördert den Missbrauch des Sozialstaates zu Lasten des Steuerzahlers. Und das gilt es zu verhindern.“  (mec)

Abgeschobene Asylbewerber: Bremer Asylbehörde in der Kritik Foto: dpa
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