BERLIN. Die Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände (BDA) hat die Bundesregierung aufgefordert, die Einwanderung von EU-Bürgern in die Sozialsysteme zu verhindern. Die Arbeitnehmerfreizügigkeit sei bedroht, „wenn sie unsachgemäß mit Leistungsansprüchen aus den Sozialsystemen von Mitgliedstaaten verknüpft wird und im Extremfall zur Zuwanderung in die Sozialsysteme einlädt“, sagte BDA-Chef Ingo Kramer der Rheinischen Post.
Künftig sollen EU-Bürger nur noch Anspruch auf Sozialhilfe haben, wenn das monatliche Einkommen einer Vollzeitbeschäftigung mit 40 Stunden dem geltenden Mindestlohn entspricht. Selbständige, die kaum arbeiten, oder Minijobber hätten damit keinen Anspruch mehr auf Sozialleistungen. Dies würde vor allem Personen aus Rumänien und Bulgarien treffen, die in Deutschland überproportional oft selbständig sind, jedoch mit Hartz-IV-Geldern aufstocken.
Die Arbeitnehmerverbände forderten die Bundesregierung auf, klarzustellen, ab welchem Arbeitsumfang EU-Bürger Zugang zu Sozialhilfeleistungen haben. Bisher hätte jeder Unionsbürger, der länger als ein Jahr in Deutschland beschäftigt sei, vollen Zugang zum Sozialsystem. Die geforderte Klarstellung beim Arbeitnehmerbegriff solle aber nicht dazu führen, Alleinerziehende oder Familien mit Kindern schlechterzustellen, schreibt die Arbeitgebervereinigung. (ho)