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Gleichbehandlungsgesetz: Antidiskriminierungsstelle für Einwandererquote in Chefetagen

Gleichbehandlungsgesetz: Antidiskriminierungsstelle für Einwandererquote in Chefetagen

Gleichbehandlungsgesetz: Antidiskriminierungsstelle für Einwandererquote in Chefetagen

Asylsuchender
Asylsuchender
Nur hinreichend qualifizierte Migranten sollen nach Deutschland kommen, fordert Unionsfraktionschef Ralf Brinkhaus (CDU) Foto: dpa
Gleichbehandlungsgesetz
 

Antidiskriminierungsstelle für Einwandererquote in Chefetagen

Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes hat die Ausweitung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) gefordert. Ähnlich wie bei Frauen und Behinderten solle der Gesetzgeber „positive Maßnahmen“ auch für Einwanderer ergreifen. Zudem soll künftig auch die Antidiskriminierungsstelle selbst klagen dürfen.
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BERLIN. Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes hat die Ausweitung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) gefordert. Ähnlich wie bei Frauen und Behinderten solle der Gesetzgeber „positive Maßnahmen“ auch für Einwanderer ergreifen. Eine solche Maßnahme sei etwa eine Quote für Führungsposten in der Wirtschaft oder eine Diversity-Pflicht für Unternehmen, heißt es in einem unveröffentlichten Evaluationsbericht, der der Welt vorliegt.

Zudem sollten künftig nicht mehr nur betroffene Privatpersonen klagen können, die sich von Arbeitgebern, Vermietern oder Dienstleistern benachteiligt fühlen. Auch Verbände, Gewerkschaften und die Antidiskriminierungsstelle selbst sollten diese Befugnis bekommen. Die Frist, bis zu der dem Arbeitgeber ein konkreter Verstoß mitgeteilt werden muß, solle von derzeit zwei Monaten auf ein halbes Jahr ausgeweitet werden, heißt es in dem Bericht.

Keine Diskriminierung wegen Weltanschauung oder Einkommen

Überdies empfehlen die Gutachter, neben Alter, Geschlecht, ethnischer Herkunft, Religion oder sexuelle Ausrichtung weitere Bereiche in das Gesetz aufzunehmen. Niemand solle wegen seiner Weltanschauung, seines Einkommens oder seiner sozialen Stellung bei der Bewerbung um eine Wohnung oder einen Arbeitsplatz sowie als Kunde benachteiligt werden dürfen.

Laut Welt gingen die Autoren in ihrem Gutachten deutlich über die europarechtlichen Vorgaben hinaus. Sie waren die Grundlage dafür, daß das AGG vor zehn Jahren eingeführt worden war. Mehrfach hatte der Europäische Gerichtshof in den vergangenen Jahren die bestehenden Regeln in Deutschland für ausreichend befunden.

Jeder Dritte erlitt Benachteiligungen

In Deutschland gebe es Diskriminierungen, die „in signifikanter Größenordnung und nicht nur vereinzelt stattfinden“, heißt es in dem Bericht. Fast jeder dritte Bürger sei in den vergangenen zwei Jahren wegen Alter, Geschlecht oder eines anderen im AGG angeführten Kriteriums benachteiligt worden. Ein besonders hohes Diskriminierungsrisiko gebe es im Arbeitsleben, schreiben die Autoren. Sechs Prozent der Betroffenen hätten geklagt.

Die Antidiskriminierungsstelle hatte für das Gutachten das „Büro für Recht und Wissenschaft“ beauftragt. Dessen Leiter Alexander Klose ist zudem als Fachreferent für Migrations- und Flüchtlingspolitik in der Fraktion der Berliner Grünen tätig. Die Leiterin der Stelle, Christine Lüders, wird den Bericht am Dienstag vorstellen. (ls)

Nur hinreichend qualifizierte Migranten sollen nach Deutschland kommen, fordert Unionsfraktionschef Ralf Brinkhaus (CDU) Foto: dpa
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