BERLIN. Eine Guillotine mit dem Namen von SPD-Chef Sigmar Gabriel auf einer Anti-TTIP-Demonstration könnte nun doch juristische Konsequenzen haben. „Wir prüfen einen Anfangsverdacht auf eine Straftat“, sagte ein Sprecher der Berliner Staatsanwaltschaft der JUNGEN FREIHEIT.
Die Debatte um die Guillotine, die auf einer Großkundgebung gegen das Freihandelsabkommen mit den USA am vergangenen Wochenende in Berlin gezeigt wurde, war Anfang der Woche durch einen Galgen bei der Pegida-Demonstration ausgelöst worden. Viele Politiker und Nutzer der sozialen Netzwerke hatten kritisiert, daß die Empörung über den Galgen größer sei als die über die Guillotine. Die Staatsanwaltschaft Dresden ermittelt derzeit gegen den unbekannten Pegida-Teilnehmer, der den Galgen auf die Demonstration mitgebracht hatte.
Wer den Galgen der #Pegida verurteilt, darf bei #StoppTTIP nicht wegschauen! pic.twitter.com/xdhw4JMLFL
— Daniel Mack (@danielmack) 13. Oktober 2015
Experte sieht keinen Gesetzesverstoß
Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB), der zur Anti-TTIP-Demonstration aufgerufen hatte, distanzierte sich mittlerweile von der mitgebrachten Hinrichtungsmaschine. „Der DGB verurteilt Gewalt und Androhung von Gewalt, egal, in welchem Gewand sie daherkommt und in welchem Kontext.“ Dabei handele es sich nicht um eine Meinungsäußerung, „sondern eine menschenverachtende, abstoßende Symbolik, die entschieden zu weit geht“.
Laut dem Medienrechtler Ralf Höcker verstoßen allerdings beide Symboliken nicht gegen das Strafgesetzbuch. „Strafbar ist das Ganze eindeutig nicht. Sowohl der TTIP-Demonstrant als auch der Pegida-Demonstrant haben strafrechtlich nichts zu befürchten“, sagte er dem Deutschlandfunk. Auch Volksverhetzung komme nicht in Betracht: „Frau Merkel und Herr Gabriel sind kein Volk.“ (ho)