BERLIN. Die Alternative für Deutschland hat angekündigt, juristische Schritte gegen Bundesbildungsministerin Johanna Wanka (CDU) einzuleiten. Diese hatte auf der Webseite ihres Ministeriums eine Pressemitteilung veröffentlicht, in der sie scharfe Kritik an der AfD äußerte. „Das ist ein eklatanter Verstoß gegen das Neutralitätsgebot“, sagte AfD-Chef Jörg Meuthen der JUNGEN FREIHEIT. „Wir prüfen juristische Schritte.“
Wanka hatte der AfD vorgeworfen, mit einer Kundgebung in Berlin gegen die derzeitige Asylpolitik der Bundesregierung „Rechtsextreme“ zu unterstützen, „die offen Volksverhetzung betreiben“, schrieb sie auf der Ministeriums-Webseite. „Die rote Karte sollte der AfD und nicht der Bundeskanzlerin gezeigt werden.“
Verfassungsgericht untersagte Nutzung von Behördenmitteln
Das Bundesverfassungsgericht hatte jedoch Ende 2014 entschieden, daß Minister im politischen Meinungskampf nicht auf die Mittel ihrer Behörden zurückgreifen dürfen. Mit Blick auf das Neutralitätsgebot der Minister heißt es in dem Urteil weiter: „Damit unvereinbar ist jede parteiergreifende Einwirkung von Staatsorganen als solchen zugunsten oder zu Lasten einzelner oder aller am politischen Wettbewerb beteiligten Parteien.“
Der Freiburger Staatsrechtler Dietrich Murswiek sieht in dem Verhalten Wankas einen Verstoß gegen das Neutralitätsgebot. „Die Ministerin hat sich nicht als CDU-Politikerin, sondern als Bundesministerin in einer Pressemitteilung ihres Ministeriums geäußert. In dieser Funktion unterliegt sie dem Neutralitätsgebot und darf nicht polemisch in den Parteienkampf eingreifen“, sagte Murswiek der JUNGEN FREIHEIT.
Staatsrechtler Murswiek: Verstoß gegen Neutralitätsgebot
„Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, daß ein Minister Amtsautorität für sich in Anspruch nimmt, wenn er sich ‘auf offiziellen Internetseiten seines Geschäftsbereichs erklärt’. Das hat Ministerin Wanka getan. In einem demokratischen Staat kann aber eine Ministerin nicht kraft ihres Amtes eine ‘rote Karte’ für eine von einer Konkurrenzpartei veranstaltete Demonstration erteilen“, betonte der Staatsrechtler.
„Sie mag eine solche Äußerung auf der Homepage der CDU abgeben.“ Es sei jedoch nicht Sache der Regierung, „den Bürgern paternalistisch zu verkünden, welche Demonstrationen akzeptabel sind und welche gemieden werden müssen“, unterstrich Murswiek. (ho)