ERFURT. Minister dürfen in ihrem Amt nicht zu Demonstrationen gegen Parteien aufrufen. Dies geht aus einem Urteil des Thüringer Verfassungsgerichtshofes hervor, das damit einer Klage der NPD gegen die Thüringer Sozialministerin Heike Taubert (SPD) stattgab.
Auch in einer „wehrhaften Demokratie“ sei es nicht gerechtfertigt, „daß der Staat unmittelbar parteiergreifend tätig wird und seine neutrale Rolle aufgibt“, teilte das Gericht mit. Taubert hatte im März zu Demonstrationen gegen einen NPD-Parteitag in Kirchheim aufgerufen.
Der Staat darf nicht zur Partei werden
Dies sei „keine rechtlich zulässige Öffentlichkeitsarbeit“ eines Ministeriums, begründete der Gerichtshof sein Urteil. „Dieser Protestaufruf geht über eine Information der Öffentlichkeit hinaus und hat unmittelbar parteiergreifenden Charakter insofern, als er zu Lasten einer nicht verbotenen Partei die Bevölkerung zum Handeln aufruft, was zu einer Schmälerung ihrer Wahlchancen führen kann.“ Dadurch werde der Staat selbst zur Partei.
Der Verfassungsgerichtshof ließ offen, ob und gegebenenfalls unter welchen Umständen staatliche Aufrufe an die Bürger zur Teilnahme an Kundgebungen gerechtfertigt seien. „Dem Staat ist es im Hinblick auf die Chancengleichheit der politischen Parteien aber jedenfalls untersagt, zu einer Protestkundgebung aufzurufen, wenn diese sich gezielt gegen den Nominierungsparteitag einer nicht verbotenen politischen Partei richtet.“ (ho)