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Waffenrecht: Grüne fordern Munitionsverbot für Waffenbesitzer

Waffenrecht: Grüne fordern Munitionsverbot für Waffenbesitzer

Waffenrecht: Grüne fordern Munitionsverbot für Waffenbesitzer

9mm-Patronen
9mm-Patronen
Patronen des Kalibers 9mm: Gehen Jägern und Sportschützen bald die Munition aus? Foto: picture alliance / dpa
Waffenrecht
 

Grüne fordern Munitionsverbot für Waffenbesitzer

Die Bundestagsfraktion der Grünen hat eine Verschärfung des Waffengesetzes gefordert. Künftig sollen Waffenbesitzer zumindest ihre Munition nicht mehr zuhause lagern dürfen. „Die Munition muß mit klar geregelten Zugangsbestimmungen an einem anderen Ort gelagert werden.“
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BERLIN. Die Bundestagsfraktion der Grünen hat eine Verschärfung des Waffengesetzes gefordert. Künftig sollen Waffenbesitzer zumindest ihre Munition nicht mehr zuhause lagern dürfen. „Die Munition muß mit klar geregelten Zugangsbestimmungen an einem anderen Ort gelagert werden“, sagte deren innenpolitische Sprecherin Irene Mihalic der Zeitungsgruppe Der Westen.

Anlaß für den jüngsten Vorstoß ist eine noch nicht veröffentlichte Statistik der Bundesregierung über Amokschützen. Demnach seien seit 2002 sieben Amokläufe in Deutschland festgestellt worden. Davon wurden fünf mit legal registrierten Waffen begangen. In vier Fällen besaß der Täter die Waffe rechtmäßig. Laut der Zeitungsgruppe sind dabei insgesamt rund fünfzig Menschen getötet worden.

Waffenverbot ist Lieblingsthema der Grünen

„Die neuen Zahlen zeigen: Das Problem ist die Verfügbarkeit von schußfähigen Waffen im privaten Umfeld“, deutete Mihalic die Statistik. Eine Verschärfung des Waffengesetzes „bedeutet zwar zusätzlichen Regelungsbedarf“, räumte die ausgebildete Polizistin ein, „aber die öffentliche Sicherheit hat hier absoluten Vorrang“. Ein Verbot von privaten Schußwaffen oder zumindest eine strengere Reglementierung des Besitzes ist ein zentrales Anliegen der Grünen.

Nach derzeitiger Regelung dürfen Jäger und Sportschützen Waffen und die hierfür benötigte Munition besitzen und zuhause verschlossen aufbewahren. Allerdings müssen sie Waffen und Munition getrennt verwahren oder in einem Tresor mindestens der Schutzklasse VdS 1 sichern. Auch ist es möglich, Munition für den Eigenbedarf herzustellen. Hierfür muß eine gesonderte Prüfung absolviert werden. (FA)

Patronen des Kalibers 9mm: Gehen Jägern und Sportschützen bald die Munition aus? Foto: picture alliance / dpa
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