MÜNCHEN. Die islamkritische Partei „Die Freiheit“ hat angekündigt, gegen die Beobachtung durch den bayerischen Verfassungsschutz zu klagen. „Die CSU-geführte bayerische Staatsregierung benutzt die Beobachtung und die Berichterstattung hierüber als Vehikel des Wahlkampfes“, kritisierte Parteichef Michael Stürzenberger.
Ziel der Klage ist es demnach, der Staatsregierung die Beobachtung der Partei insgesamt gerichtlich zu verbieten. In ihrer Klageschrift schreibt die „Freiheit“, daß der Islam selbst verfassungsfeindlich sei. Deswegen könne auch „Islamfeindlichkeit“ nicht gegen das Grundgesetz verstoßen.
Keine Elemente des Rechtsextremismus
Das bayerische Innenministerium läßt die Partei seit 2013 durch den Inlandsgeheimdienst beobachten. Zur Begründung heißt es unter anderem: „Der Landesverband der Partei Die Freiheit fordert Muslime auf, einzelne islamische Glaubensgrundsätze aufzugeben.“ Zugleich gestand die Landesregierung ein, der Partei fehlten die „für den Rechtsextremismus typischen Ideologieelemente wie autoritäres Staatsverständnis, Antisemitismus, Rassismus oder die Ideologie der Volksgemeinschaft“.
Dennoch verletze die Partei gegenüber den Muslimen die im Grundgesetz geschützte Menschenwürde, das Diskriminierungsverbot sowie die Religionsfreiheit. Bei der Kommunalwahl in München erhielt die Partei 0,6 Prozent der Stimmen und verpaßte damit knapp einen Sitz im Stadtrat. (ho)