BERLIN. Die Neuregelung des Wahlrechts könnte zu einer erheblichen Vergrößerung des Bundestags führen. Davor haben Experten bei eine Anhörung im Innenausschuß des Bundestages zum Gesetzentwurf für das neue Wahlrecht gewarnt. Die Neuregelung war nötig geworden, nachdem das Bundesverfassungsgericht das Wahlrecht aufgrund der Regelungen bei den sogenannten Überhangmandaten für verfassungswidrig erklärt hatte.
Der gemeinsame Entwurf von Union, SPD, FDP und Grünen sieht vor, daß Überhangmandate künftig durch zusätzliche Mandate ausgeglichen werden, sogenannte Ausgleichsmandate. Diese werden über die Landeslisten abhängig vom jeweiligen Zweitstimmenergebnis verteilt.
„Unendliche“ Vergrößerung möglich
Wie die Nachrichtenagentur dpa berichtet, wirkt sich der Hebeleffekt von Überhangs- und Ausgleichsmandaten laut dem Politikwissenschaftler Joachim Behnke besonders beim Abschneiden der CSU aus. Jedes Überhangmandat der Christsozialen könnte bis zu 20 Ausgleichsmandate nach sich ziehen. Bei sechs bis sieben solcher Mandate für die CSU könnte die Zahl der Parlamentssitze so von derzeit 620 auf 750 steigen.
Der Wahlrechts-Experten Martin Fehndrich warnte davor, daß der Gesetzgeber mit der Neuregelung eine Vergrößerung des Parlaments in Kauf nehme, „die theoretisch bis unendlich gehen kann“. Sollte eine Partei bei einem Zweitstimmenergebnis von 30 Prozent die Direktmandate in allen Wahlkreisen eines Wahlgebiets erringen, führe dies zu einer 50prozentigen Vergrößerung des Bundestags beziehungsweise zu einem Zuwachs von 300 Sitzen. (krk)