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Bundesverfassungsgericht: Ehegattensplitting auch für Homo-Paare

Bundesverfassungsgericht: Ehegattensplitting auch für Homo-Paare

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Bundesverfassungsgericht
 

Ehegattensplitting auch für Homo-Paare

Das Ehegattensplittings muß auch gleichgeschlechtlichen Paaren gewährt werden. Das Bundesverfassungsgericht erklärte am Donnerstag die Ungleichbehandlung von eingetragenen Lebenspartnerschaften mit der Ehe in diesem Punkt für verfassungswidrig.
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Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts unter Vorsitz von Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle

KARLSRUHE. Das Ehegattensplitting muß auch gleichgeschlechtliche Paaren gewährt werden. Das Bundesverfassungsgericht erklärte am Donnerstag die Ungleichbehandlung von eingetragenen Lebenspartnerschaften mit der Ehe in diesem Punkt für verfassungswidrig. Die bisherige Regelung stelle eine Diskriminierung wegen der sexuellen Orientierung dar, begründete das Gericht sein Urteil. Zudem verlangte Karlsruhe vom Bundestag, entsprechende Gesetze rückwirkend zum 1. August 2001 zu ändern, dem Tag des Inkraftretens des Gesetzes über eingetragene Lebenspartnerschaften.

Bereits im Mai hatte das Gericht Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) in einem Brief aufgefordert, der Bundestag müsse gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften bei der Grunderwerbssteuer mit der Ehe gleichstellen. Die Richter hatten dem Gesetzgeber dafür eine Frist bis zum 18. Juni gesetzt und angekündigt, anderenfalls eine Übergangsregelung zu beschließen. Auch beim Adoptionsrecht hatte Karlsruhe in der Vergangenheit mehrfach für eine Gleichstellung votiert.

Der parlamentarische Geschäftsführer der Grünen-Bundestagsfraktion, Volker Beck, sprach von einem „Sieg auf ganzer Linie“. „Wir werden gut von Karlsruhe regiert“, twitterte er. (tb)

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