KARLSRUHE. Im Verfahren gegen die sogenannte Zwickauer Terrorzelle hat der Bundesgerichtshof (BGH) den Haftbefehl gegen einen der mutmaßlichen Unterstützer aufgehoben.
Holger G. war vorgeworfen worden, den beiden vermeintlichen Haupttäter Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt 2001 oder 2002 eine Pistole überbracht und somit Beihilfe zu den in der Folgezeit geschehenen Morden und Banküberfällen geleistet zu haben, die der Gruppierung zur Last gelegt werden. Mundlos und Böhnhardt waren im November 2011 in einem Wohnmobil in Eisenach tot aufgefunden worden. Sie sollen Selbstmord begangen haben, als sie nach einem Banküberfall von der Polizei entdeckt worden waren.
Pistole konnte nicht als Tatwaffe identifiziert werden
Was den Vorwurf der Beihilfe zum Mord betrifft, sah der mit dem Haftprüfungsverfahren befaßte Strafsenat keine tragfähigen Anhaltspunkte dafür, daß die Übergabe der Pistole die später begangenen Taten der Zwickauer Terrorzelle in irgendeiner Weise erleichtert oder gefördert habe, hieß es in einer Mitteilung des BGH. Insbesondere habe die Pistole nicht als eine der Tatwaffen identifiziert werden können.
Soweit Holger G. daneben Unterstützung einer terroristischen Vereinigung vorgeworfen werde, gehe der Senat nicht von einem dringenden Tatverdacht aus, der eine Untersuchungshaft rechtfertige. Holger G. soll Mundlos und Böhnhardt mehrere Dokumente, darunter einen Führerschein und eine Krankenversicherungskarte, überlassen haben.
Der BGH wies drauf hin, daß die Gruppierung sich bei der Planung und bei der Durchführung ihrer Anschläge streng abgeschottet und, „für eine terroristische Vereinigung ungewöhnlich, auch über mehr als zehn Jahre davon abgesehen“ habe, sich zu ihren Taten zu bekennen. Vor diesem Hintergrund lasse sich Aussage G.s, er habe mit Mordanschlägen nicht gerechnet, derzeit nicht hinreichend sicher widerlegen. (krk)