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Euro-Krise: Gauweiler kündigt Klage gegen ESM an

Euro-Krise: Gauweiler kündigt Klage gegen ESM an

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Euro-Krise
 

Gauweiler kündigt Klage gegen ESM an

Der CSU-Bundestagsabgeordnete Peter Gauweiler hat angekündigt, gegen den Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) vor dem Bundesverfassungsgericht zu klagen. Sollte der ESM in dieser Woche im Bundestag beschlossen werden, wovon er ausgehe, werde er in dieser Frage nach Karlsruhe ziehen.
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Der CSU-Politiker Peter Gauweiler will gegen den ESM vor dem Bundesverfassungsgericht klagen: privat

MÜNCHEN. Der CSU-Bundestagsabgeordnete Peter Gauweiler hat angekündigt, gegen den Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) vor dem Bundesverfassungsgericht zu klagen.

Sollte der ESM in dieser Woche im Bundestag beschlossen werden, wovon er ausgehe, werde er in dieser Frage nach Karlsruhe ziehen, sagte Gauweiler dem Bayerischen Rundfunk. Er sei sicher, daß die dortigen Richter den ESM in seiner jetzigen Form nicht passieren ließen.

Der angekündigten Klage der Linksfraktion wolle er sich aber nicht anschließen, da er mit einer eigenen Beschwerde inhaltlich unabhängiger sei. Dennoch sei es besser, „mit den Außenseitern das Grundgesetz zu verteidigen, als es mit den Volksparteien zu brechen“, betonte Gauweiler.

Gauweiler für Volksabstimmung

„Die Grenzen des Grundgesetzes werden fast täglich überschritten. Die Europäische Union entwickelt sich zu einem Finanzapparat, der mit dem, was man demokratische Bestimmung der Haushalte ihrer Mitglieder meint, nichts mehr zu tun hat.“

Gleichzeitig sprach sich der CSU-Politiker und Jurist für eine Volksabstimmung über den ESM aus. Immerhin werde durch diesen auf europäischer Ebene ein supranationales Gremium installiert, das Summen in dreistelliger Milliardenhöhe verwalte, die zum Großteil vom deutschen Steuerzahler aufgebracht würden.

Es sei falsch, anzunehmen, daß das Grundgesetz für eine Volksabstimmung geändert werden müsse. „In unserem Grundgesetz heißt es ausdrücklich, daß das Volk seinen Willen in Wahlen und Abstimmungen, also Entscheidungen über Einzelfällen, kundtut“, machte Gauweiler deutlich. (krk)

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