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Volksverhetzung: Bundesagentur zeigt Verfasser von Online-Kommentaren an

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Volksverhetzung
 

Bundesagentur zeigt Verfasser von Online-Kommentaren an

Nach der tödlichen Attacke auf eine Mitarbeiterin geht die Bundesagentur für Arbeit nun gegen diejenigen vor, die die Tat in Internetkommentaren gerechtfertigt haben.
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Weißmann, Reich, Republik, Nachkriegsrechte

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Frank-Jürgen Weise: „Sind wir der getöteten Kollegin schuldig.“ Foto: Pressefoto Bundesagentur

NÜRNBERG. Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat etwa 40 Strafanzeigen gegen die Verfasser von Online-Kommentaren gestellt, die den tödlichen Messerangriff  auf eine BA-Mitarbeiterin in Neuss gerechtfertigt oder sogar zur Nachahmung aufgerufen haben.

Wie die Bundesagentur am Mittwoch mitteilte, seien entsprechende Äußerungen über die über soziale Internetnetzwerke wie Facebook, Twitter und Youtube verbreitet oder per E-Mail an die BA geschickt worden. Sie erfüllten Straftatbestände wie die öffentliche Aufforderung zu Straftaten, Beleidigung, üble Nachrede, Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener, Nötigung oder Volksverhetzung.

„Ungeheuerlich“ nannte der BA-Vorstandsvorsitzende Frank-Jürgen Weise entsprechende Äußerungen. Und weiter: „Wir nehmen solche Kommentare nicht einfach hin, sondern setzen alle unsere Möglichkeiten ein, um die Urheber zur Verantwortung zu ziehen. Das sind wir der getöteten Kollegin und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern schuldig.“

Sicherheitskonzept überprüfen

Am 26. September war im „Jobcenter“ der Stadt Neuss eine 32 Jahre alte Sachbearbeiterin von einem aus Marokko stammenden 52jährigen Langzeitarbeitslosen niedergestochen und tödlich verletzt worden.

Das Motiv für die Tat ist noch nicht geklärt. Der unmittelbar danach festgenommene und inhaftierte Mann konnte offenbar nur mit Hilfe eines Dolmetschers vernommen werden, da er kaum Deutsch spricht.

Der Vorstand der Bundesagentur für Arbeit kündigte unterdessen an, er werde „als Konsequenz aus der Tragödie von Neuss“ alle Jobcenter bundesweit bitten, „ihr Sicherheitskonzept in Zusammenarbeit mit den örtlichen Polizeibehörden zu überprüfen“. (vo)

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