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Einstweilige Anordnung: Verfassungsgericht stoppt EFSF-Sondergremium

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Einstweilige Anordnung
 

Verfassungsgericht stoppt EFSF-Sondergremium

Das Bundesverfassungsgericht hat dem neuen neunköpfigen Sondergremium des Bundestages für den EFSF vorerst untersagt, Entscheidungen über den Rettungsschirm zu treffen. Die Richter gaben damit am Freitag einem Antrag von zwei SPD-Bundestagsabgeordneten statt, die eine mangelnde parlamentarische Kontrolle des EFSF kritisiert hatten.
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Cato, Weidel, Exklusiv

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Saal des Bundesverfassungsgerichts: Euro-Rettungsgremium gestoppt Foto: Wo st 01/Wikipedia Creative Commons Attribution-Share Alike 3.0 Lizenz

KARLSRUHE. Das Bundesverfassungsgericht hat dem neuen neunköpfigen Sondergremium des Bundestages für den EFSF vorerst untersagt, Entscheidungen für den Einsatz des Rettungsschirms zu treffen. Die Richter gaben damit am Freitag einem Antrag von zwei SPD-Bundestagsabgeordneten statt, die eine mangelnde parlamentarische Kontrolle des EFSF angeprangert hatten.

Der aus neun Parlamentariern bestehende Sonderausschuß war erst am vergangenen Mittwoch gebildet worden und sollte anstelle des Bundestags und Haushaltsausschusses in eiligen Fällen über Auszahlungen des Rettungsfonds entscheiden. Dem Gremium gehören drei CDU-Abgeordnete, je zwei Parlamentarier von SPD und FDP sowie ein Abgeordneter von Grünen und Linkspartei an.

Bundestag nicht am Willensbildungsprozeß beteiligt

Die beiden SPD-Politiker Peter Danckert und Swen Schulz hatten sich in ihrem Antrag auf ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienst des Bundestags gestützt, in dem es hieß, das neue Sondergremium verlagere die Verantwortung auf einige wenige Abgeordnete und verhindere so die Beteiligung des Bundestages am parlamentarischen Willensbildungsprozeß.

Damit muß die schwarz-gelbe Koalition bis auf Weiteres bei allen Fragen zum EFSF die Zustimmung des Bundestages oder des aus 41 Mitgliedern bestehenden Haushaltsausschusses einholen. Die Entscheidung über weitere Kreditgarantien Deutschlands könnte damit deutlich verlangsamt werden. (ho)

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