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Urheberrechtsstreit: SPD-Abgeordneter wegen Buchveröffentlichung in Erklärungsnot

Urheberrechtsstreit: SPD-Abgeordneter wegen Buchveröffentlichung in Erklärungsnot

Urheberrechtsstreit: SPD-Abgeordneter wegen Buchveröffentlichung in Erklärungsnot

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Urheberrechtsstreit
 

SPD-Abgeordneter wegen Buchveröffentlichung in Erklärungsnot

Der SPD-Abgeordnete Peter Danckert könnte gegen die Verhaltensregeln des Bundestages verstoßen haben. Das hat ein Anwalt des früheren Vorsitzenden des Sportausschusses bei einer Gerichtsverhandlung indirekt eingeräumt. Danckert steht als Beklagter vor Gericht, weil er einem Journalisten das Honorar schuldig geblieben sein soll.
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Tritt der Abgeordnete Peter Danckert als Autor eines Buches auf, das er gar nicht selbst geschrieben hat? Foto: Wikimedia/mef.ellingen

BERLIN. Der SPD-Abgeordnete Peter Danckert könnte gegen die Verhaltensregeln des Bundestages verstoßen haben. Das hat ein Anwalt des früheren Vorsitzenden des Sportausschusses bei einer Gerichtsverhandlung indirekt eingeräumt. Danckert steht, wie die Berliner Zeitung berichtet, als Beklagter vor Gericht, weil er einem Journalisten das Honorar schuldig geblieben sein soll.

Es geht um eine Buchveröffentlichung aus dem Jahr 2009. Verfasser des Buches „Kraftmaschine Parlament: Der Sportausschuß und die Sportpolitik des Bundes“ ist offiziell Danckert. Als Co-Autor wird im Buch der mittlerweile verstorbene Journalist Holger Schütt erwähnt. Dessen Witwe klagt jetzt auf Zahlung des restlichen Honorars. Ihr Mann habe nur  einen Vorschuß von 2.000 Euro erhalten. Sie hingegen fordert jetzt vor dem Landgericht Berlin weitere 10.000 Euro ein.

Danckerts Anwalt jedoch behauptet, Schütt sei kein Auftragnehmer, sondern der eigentliche Initiator und Autor des 304-Seiten-Werkes gewesen. Sein Mandant Danckert habe nur seinen Namen dafür gegeben und kleinere Textpassagen beigesteuert. Sollte sich dies bewahrheiten, so hätte Danckert gegen Paragraph fünf der Verhaltensregeln des Bundestages verstoßen, die besagen, daß Abgeordnete mit ihrem Mandat keine Werbung machen dürfen. (rg)

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