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Verstoß gegen das Versammlungsgesetz: Sächsischer Landtag hebt Immunität von Linken-Fraktionschef auf

Verstoß gegen das Versammlungsgesetz: Sächsischer Landtag hebt Immunität von Linken-Fraktionschef auf

Verstoß gegen das Versammlungsgesetz: Sächsischer Landtag hebt Immunität von Linken-Fraktionschef auf

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Verstoß gegen das Versammlungsgesetz
 

Sächsischer Landtag hebt Immunität von Linken-Fraktionschef auf

Der sächsische Landtag hat am Mittwoch die Immunität des Fraktionsvorsitzenden der Linkspartei, André Hahn, aufgehoben. Hintergrund sind Ermittlungen der Dresdener Staatsanwaltschaft, die Hahn vorwirft, am 13. Februar 2010 rechtswidrig eine Blockade einer rechtsextremen Demonstration organisiert zu haben.
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Cato, Palmer, Exklusiv

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André Hahn: Das Verfahren gegen den Linkspartei-Politiker soll bald beginnen Foto: Wikimedia/dielinke_Sachsen

DRESDEN. Der sächsische Landtag hat am Mittwoch die Immunität des Fraktionsvorsitzenden der Linkspartei, André Hahn, aufgehoben. Hintergrund sind Ermittlungen der Dresdener Staatsanwaltschaft, die Hahn vorwirft, am 13. Februar 2010 rechtswidrig eine Blockade einer rechtsextremen Demonstration organisiert zu haben.

Für den Antrag stimmten CDU, FDP und NPD. Dagegen die Linkspartei, Grüne und die SPD. Hahn sprach von einem „politisch motivierten Verfahren“ und kündigte an, auch künftig an Blockaden von genehmigten Demonstrationen rechter Gruppen teilzunehmen. „Ich werde wieder dabei sein.“

Auch die Bundesgeschäftsführerin der Linkspartei, Caren Lay, empörte sich über die Untersuchungen. Damit erweise man der „demokratischen Kultur“ einen Bärendienst. Vielmehr müßten die Bürger ermutigt werden, „Gesicht gegen Rechts zu zeigen“. Sie forderte deswegen die unverzügliche Einstellung aller Verfahren wegen der Beteiligung an den Blockaden in Dresden.

Staatsanwaltschaft verteidigt Ermittlungen

Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft wies gegenüber der JUNGEN FREIHEIT den Vorwurf der Linkspartei zurück: „Wir ermitteln gegen Herrn Hahn nicht wegen seiner politischen Funktion, sondern weil er die Blockade maßgeblich organisiert hat.“ Damit habe er gegen das Versammlungsgesetz verstoßen.

Auch teile man die Auffassung des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages nicht, betonte der Behördensprecher, wonach an den Ermittlungen rechtliche Zweifel beständen: „Da das sächsische Versammlungsgesetz nicht galt, habe wir das Bundesversammlungsgesetz angewendet und werden das auch im kommenden Jahr tun, sofern der Landtag bis dahin kein Neues verabschiedet.“ Das Landesverfassungsgericht in Leipzig hatte das sächsische Versammlungsgesetz im April 2011 rückwirkend zum Januar 2010 gekippt.

Hausdurchsuchungen in Berlin

Neben Hahn ermittelt die Justizbehörde auch noch gegen die Fraktionschefs der Linkspartei in Hessen, Willi van Ooyen und Thüringenn, Bodo Ramelow, dessen Immunität bereits aufgehoben wurde.

Unterdessen durchsuchte das Landeskriminalamt in Berlin-Kreuzberg zwei Wohnungen von zwei Mitgliedern der linksextremen Szene. Die Dresdener Staatsanwaltschaft wirft den Beiden vor, am 19. Februar dieses Jahres an einer linken Blockade einer rechten Demonstration beteiligt gewesen zu sein, berichtet die Nachrichtenagentur dpa. (ho)

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