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Klagerücknahme: Kurras muß Beihilfe zurückzahlen

Klagerücknahme: Kurras muß Beihilfe zurückzahlen

Klagerücknahme: Kurras muß Beihilfe zurückzahlen

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Klagerücknahme
 

Kurras muß Beihilfe zurückzahlen

Der frühere Polizist Karl-Heinz Kurras muß rund 4.500 Euro Beihilfe zurückzahlen, die er nach dem Krieg zu Unrecht erhalten hat. Der 83jährige hat eine Klage gegen einen entsprechenden Entscheid nach einem Jahr zurückgezogen, berichtet die Berliner Morgenpost
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Emblem der Staatssicherheit der DDR Foto: Wikimedia/Jgaray

BERLIN. Der frühere Polizist Karl-Heinz Kurras muß rund 4.500 Euro Beihilfe zurückzahlen, die er nach dem Krieg zu Unrecht erhalten hat. Der 83jährige hat eine Klage gegen einen entsprechenden Entscheid nach einem Jahr zurückgezogen, berichtet die Berliner Morgenpost

Kurras wurde 1967 durch seine Schüsse auf Benno Ohnesorg am Rande einer Demonstration bekannt, die den West-Berliner Studenten töteten. Ohnesorgs Tod führte zu weiteren Protesten der linken Szene in Berlin und gilt als Schlüsselmoment sowohl für die aufkommende 68er-Bewegung, als auch für den Linksterrorismus der RAF. 

2009 stellte sich dann heraus, daß Kurras Stasi-Spitzel gewesen ist. Diese Tatsache und weitere Indizien legten den Verdacht nahe, daß der kommunistische Geheimdienst bei den Schüssen auf Ohnesorg seine Finger im Spiel hatte.

Die Beihilfe, die Kurras jetzt zurückzuzahlen hat, hat indes nichts mit seiner MfS-Tätigkeit oder mit seinem Polizeidienst zu tun: Kurras hatte das Geld vom Land Berlin nach dem Krieg als Eingliederungshilfe bekommen, nachdem er aus der Haft im sowjetischen KZ Sachsenhausen entlassen worden war. Der Grund für seine Inhaftierung war jedoch nicht politische Verfolgung, sondern Waffenbesitz. Eingliederungshilfe steht jedoch nur politisch Verfolgten zu. Also wurde ihm die Beihilfe rückwirkend aberkannt. Eine Kürzung seiner Polizistenpension wegen seiner Rolle als IM hatte Kurras 2010 erfolgreich vor Gericht abwenden können. (rg)

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