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Bundesverfassungsgericht: Euro-Befürworter und Gegner streiten über Rettungsfonds

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Bundesverfassungsgericht: Euro-Befürworter und Gegner streiten über Rettungsfonds

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Bundesverfassungsgericht
 

Euro-Befürworter und Gegner streiten über Rettungsfonds

Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) hat die Euro-Rettungspakete in seiner ersten Erwiderung bei der Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht verteidigt. Er sprach von der „europäischen Erfolgsgeschichte“ und betonte, der Euro sei stabil. Nur: „Unser System war nicht ausreichend auf die Krise vorbereitet.“
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Roben der Verfassungsrichter: Können sie überhaupt diesen Fall entscheiden? Foto: Wikipedia/Evilboy

KARLSRUHE. Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) hat die Euro-Rettungspakete in seiner ersten Erwiderung bei der Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht verteidigt. Er sprach von der „europäischen Erfolgsgeschichte“ und betonte, der Euro sei stabil. Nur: „Unser System war nicht ausreichend auf die Krise vorbereitet.“

Das Bundesverfassungsgericht verhandelte am heutigen Dienstag erstmals über eine Klage gegen den Europäischen Rettungsschirm (ESM). Es geht um die Frage, ob der Euro-Rettungsschirm und die Griechenland-Hilfe verfassungswidrig sind. Kläger sind zum einen die Euro-Gegner Karl-Albrecht Schachtschneider (Staatsrechtler), Dieter Spethmann (früherer Tyssen-Manager) und die drei Ökonomen Joachim Starbatty, Wilhelm Nölling und Wilhelm Hankel. Zum anderen klagt der Abgeordnete Peter Gauweiler (CSU) gegen das Gesetz, das im Mai 2010 in ungewohnter Schnelligkeit beschlossen worden ist.

„Europa retten“

Kurz vor der Verhandlung sagte Joachim Starbatty im Deutschlandfunk, er „klage, um Europa zu retten“. Der „Marsch in den Schuldenstaat“ müsse gestoppt werden. Er und seine Mitstreiter stützen sich vor allem auf die sogenannte No-bailout-Klausel, die die Übernahme der Schulden eines Staates durch einen anderen ausschließt.

Um zehn Uhr begann die Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht. Es gehe um drei zentrale Fragen, hob der Vorsitzende des Senats, Andreas Voßkuhle, zu Beginn hervor: Welche Vorgaben müssen Parlament und Regierung hinsichtlich der diversen Rettungspakete beachten? Und zweitens: Haben sie dagegen verstoßen? Schließlich stellt sich die Frage, ob das Bundesverfassungsgericht der geeignete Ort ist, um darüber zu entscheiden?

Murswiek erinnert an den Lissabonvertrag

Es ginge hingegen nicht darum „ökonomische Debatten“ zu führen. Wolfgang Schäuble, der mit mehreren Vertretern von Bundestag und Bundesregierung angereist war, rückte während dieser Worte mehrfach unruhig hin und her.

Auch als Karl-Albrecht Schachschneider das Wort ergriff, wirkte Schäuble nicht gelassener. Der Staatsrechtler Schachtschneider sagte: „Wir versuchen die Verfassung der Freiheit zu verteidigen.“ Es gehe um die „Grundlagen unseres freiheitlichen Gemeinwesens“.

Danach erinnerte der Prozeßvertreter von Peter Gauweiler, Dietrich Murswiek, in einer Stellungnahme daran, daß der Lissabon-Vertrag eindeutig klargestellt habe, daß es „keine Rettungsaktionen“ geben dürfe. Die jetzigen Rettungspakete stellten somit einen Verfassungsbruch da, auf den „die Verantwortlichen noch stolz“ seien.

Das Urteil wird für den Herbst erwartet. (ro/rg)

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