REGENSBURG. Das Amtsgericht Regensburg hat den Bischof der Pius-Priesterbruderschaft Richard Williamson zu einer Geldstrafe von 10.000 Euro verurteilt. Damit blieb das Gericht nur unwesentlich unter der Forderung der Staatsanwaltschaft. Es sah es als erwiesen an, daß Williamson sich der Volksverhetzung schuldig gemacht habe. Hintergrund war ein Interview des britischen Bischofs mit einem schwedischen Fernsehsender, welches im bayerischen Zaitzkofen aufgezeichnet wurde.
Williamson selbst nahm an dem Prozess nicht teil. Sein Anwalt erklärte, daß dieser zwar gerne gekommen wäre, öffentliche Auftritte ihm aber von der Bruderschaft untersagt worden seien.
Die strengkonservative Piusbruderschaft hatte sich bereits zuvor in öffentlichen Stellungnahmen von Äußerungen Williamson distanziert, der in dem Interview die Existenz von Gaskammern in nationalsozialistischen Konzentrationslagern bezweifelte. „Die Verharmlosung der Judenmorde des NS-Regimes und dessen Greueltaten sind für uns inakzeptabel.“ Auch sei der Bischof von seinem leitenden Amt als Regens des Priesterseminars in Argentinien umgehend abberufen worden.
Schweden lehnte Rechtshilfeersuchen ab
Die als Hauptzeugen geladenen Fernsehjournalisten blieben der Verhandlung fern. Amtsrichterin Karin Frahm las ein Schreiben des Senders vor, in dem dessen Rechtsabteilung ankündigte, daß die Reporter nicht aussagen werden. Ein Rechtshilfeersuchen der Staatsanwaltschaft Regensburg wurde vom schwedischen Justizministerium gleichfalls abschlägig beantwortet.
Das Ministerium lehnte eine Zusammenarbeit ab, da die Meinungs- und Mitteilungsfreiheit in Schweden es vorsieht, daß sich niemand für etwas strafbar mache, was er in einem Interview gesagt habe. Daher sei man nicht bereit, die deutsche Strafverfolgung zu unterstützen. (FA)