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Bernd Zimniok, Demografie, Massenmigration

Lüneburg: Lüneburg: Unter „Nazi-Verdacht“ geratene Erzieherin darf wieder arbeiten

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Lüneburg: Unter „Nazi-Verdacht“ geratene Erzieherin darf wieder arbeiten

Die Lüneburger Erzieherin, die wegen angeblicher Kontakte zur rechtsextremen Szene von der Hansestadt vom Dienst freigestellt worden war, darf wieder in ihrem alten Beruf arbeiten.
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In Lüneburg müssen Erzieherinnen nachweisen, daß sie keiner „extrempolitischen Gruppierung“ angehören Foto: Pixelio/Rolf van Melis

LÜNEBURG. Die Lüneburger Erzieherin, die wegen angeblicher Kontakte zur rechtsextremen Szene von der Hansestadt vom Dienst freigestellt worden war, darf wieder in ihrem alten Beruf arbeiten. Die Frau habe schriftlich erklärt, nicht Mitglied einer rechtsextremistischen Vereinigung zu sein, hieß es in einer Mitteilung der Stadt.

Gespräche mit Kolleginnen der Erzieherin und den Leiterinnen der Kitas, in denen sie bislang arbeitete, hätten keinerlei Hinweise darauf ergeben, „daß sie sich im Sinne einer rechtsextremistischen Gesinnung geäußert oder gar danach gehandelt hat“, teilte die Stadt weiter mit. Man sehe daher keine Möglichkeit, arbeitsrechtliche Schritte gegen sie einzuleiten.

Die fünffache Mutter war nach einem Bericht in der taz vom Dienst freigestellt worden. Darin hatten ihr die beiden Journalisten Andrea Röpke und Andreas Speit unter anderem vorgeworfen, auf NPD-Festen Kaffee und Kuchen ausgeschenkt zu haben. Außerdem soll ihr Mann für den NPD-Fraktionschef in Mecklenburg-Vorpommern, Udo Pastörs, arbeiten.

Bitte um landesweite Regelung nach Vorbild Mecklenburg-Vorpommerns

Aufgrund des Falls hat die Stadt Lüneburg nun mehrere Maßnahmen ergriffen. Unter anderem wurde von sämtlichen Erzieherinnen der Hansestadt eine schriftliche Erklärung eingefordert, in der diese bekunden, „nicht Mitglied einer extrempolitischen Gruppierung zu sein“. Auch sind für die Erzieherinnen und Kita-Leiterinnen Fortbildungen zum Thema Extremismus geplant.

Oberbürgermeister Ulrich Mädge (SPD) wandte sich zudem an den niedersächsischen Kultusminister Bernd Althusmann (CDU) mit der Bitte „um eine landesweite Regelung nach Vorbild Mecklenburg-Vorpommerns“.

Dort hatte Sozialministerin Manuela Schwesig (SPD) Anfang August per „Radikalenerlaß“ verfügt, daß Betreiber von Kindertagesstätten ein Bekenntnis zur „grundgesetzlichen Werteordnung“ ablegen müssen. Experten wie der Freiburger Staatsrechtler Ralf Poscher hegen jedoch verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Gesinnungsprüfung. (krk)

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