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Linkspartei fordert Aufklärung über „Umgang mit NS-Vergangenheit“

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Linkspartei fordert Aufklärung über „Umgang mit NS-Vergangenheit“

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Die Linkspartei will Auskunft über Kontinuität vom „NS-Staat“ zur Bundesrepublik Foto: Pixelio/Michael Werner Nickel

BERLIN. Die Linkspartei hat eine umfassende Aufklärung über personelle und institutionelle Kontinuitäten zwischen dem nationalsozialistischen Deutschland und der Bundesrepublik gefordert. Die personelle und in Teilen auch inhaltliche Fortsetzung „etwa im Beamtenapparat, in einzelnen Ministerien, in Polizeien, Geheimdiensten, der Bundeswehr und dem Justizapparat haben schwerwiegende Folgen für das politische Klima“ in der Anfangsphase der Bundesrepublik gehabt, heißt es in einer Großen Anfrage an die Bundesregierung.

„Während in der DDR der Austausch der alten NS-Eliten und die Hinausdrängung von Nazis aus dem Staatsapparat sehr viel tiefgreifender verlief als in der Bundesrepublik, kam es auch hier zu einem instrumentellen Umgang mit diesem Thema, der aus heutiger Sicht problematisch ist“, kritisiert die Linksfraktion im Bundestag.

Die Abgeordneten wollen daher wissen, wie viele „NS-belastete Personen“ wie beispielsweise NSDAP-Mitglieder, SA- und SS-Angehörige oder „an NS-Verbrechen beteiligte Wehrmachtsbefehlshaber“ seit 1949 in Institutionen des Bundes tätig gewesen seien und wie viele Minister und Kanzler der NSDAP oder anderen nationalsozialistischen Organisationen angehörten.

Frage nach „NS-belasteten Personen in den staatlichen Organen der DDR“

Eine gleiche Auskunft fordern sie über sämtliche Bundestagsabgeordneten zwischen 1949 und 2000, alle Richter und Staatsanwälte an Bundesgerichten, Mitarbeiter des Bundesamtes für Verfassungsschutz, des Bundesnachrichtendienstes und des Militärischen Abschirmdienstes, des Bundeskriminalamts, des Bundesgrenzschutzes sowie der Bundeswehr.

Gleichzeitig fragt die Linkspartei auch nach den Kenntnissen der Bundesregierung über die „Beschäftigung von NS-belasteten Personen in den staatlichen Organen der DDR, wie Regierung und Ministerien der DDR, Volkskammer, NVA, Polizeien, Geheimdienste der DDR“.

Zudem möchten die Abgeordneten unter anderem auch wissen, wie viele Prozesse derzeit gegen „mutmaßliche NS-Täter“ noch laufen beziehungsweise vorbereitet werden, welche Entschädigungsleistungen „für erlittenes NS-Unrecht“ noch heute gestellt werden können, „welche Normen und gesetzliche Grundlagen, die zwischen 1933 und 1945 für die Diskriminierung und Verfolgung ganzer Personengruppen die Grundlage bildeten“ nach 1949 gültig blieben und welche „NS-Gedenkstätten beziehungsweise Erinnerungsorte“ seit wann und in welcher Höhe in der Bundesrepublik gefördert werden. (krk)

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