LEIPZIG. Die Bundesregierung will Leipzig zur zentralen Ermittlungsstelle für Verfahren gegen Bundeswehrsoldaten in Auslandseinsätzen machen. Ein entsprechender Gesetzentwurf sei bereits fertiggestellt und könnte noch vor der parlamentarischen Sommerpause vom Kabinett beschlossen werden, sagte der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesjustizministerium, Max Stadler (FDP), der Mitteldeutschen Zeitung.
Vor Inkrafttreten müsse er jedoch noch von Bundestag und Bundesrat bestätigt werden. „Man erreicht besondere Sachkunde von Richtern und Staatsanwälten, wenn sie mit diesen Fällen zentral befaßt sind“, begründete Stadler den Gesetzentwurf. Leichtere Delikte kämen zum Amtsgericht Leipzig, mittlere zum Landgericht. Fälle, bei denen es um Völkerstrafrecht geht, blieben auch weiterhin beim Generalbundesanwalt in Karlsruhe, so der FDP-Politiker.
Bislang ist bei Ermittlungen und Verfahren in der Regel die Justiz des Heimatortes des Soldaten zuständig. (krk)