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Integration: Lehrer wegen Kopftuchverbots verklagt

Integration: Lehrer wegen Kopftuchverbots verklagt

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Kopftuch_Pixelio_Chrisandre
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Lehrer wegen Kopftuchverbots verklagt

Der Rektor eines Gymnasiums in Oberhausen ist von einer ehemaligen Schülerin verklagt worden, da er ihr während des Unterrichts das Tragen eines Kopftuchs verboten hat.
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Frau mit islamischem Kopftuch. In der Schule bald nur noch Augenkontakt? Foto: Pixelio/Chrisandre

DÜSSELDORF. Der Rektor eines Gymnasiums in Oberhausen ist von einer ehemaligen Schülerin verklagt worden, da er ihr vor zwei Jahren während des Unterrichts das Tragen eines Kopftuchs verboten hat. Als die damalige Zehntklässlerin sich weigerte, wurde sie vom Lehrer teilweise vom Unterricht ausgeschlossen. Die muslimische Schülerin verließ daraufhin das Gymnasium und zeigte den Lehrer wegen „Nötigung“ an, wie das Nachrichtenportal Der Westen berichtet.

Eine erste Anzeige wurde bereits von der Duisburger Staatsanwaltschaft aufgrund „mangelnden Tatverdachts“ zurückgewiesen, wogegen die aus Bosnien stammende Frau Einspruch erhob. Nun beschäftigt sich die Düsseldorfer Staatsanwaltschaft mit dem Fall. „Letztlich geht es um die Frage, wie die Bekleidung in der Schule aussehen soll und welche Möglichkeiten die Leitung hat, auf Schüler einzuwirken“, erklärte Justizsprecher Michael Schwarz.

NRW-Schulministerium untersagte bereits Kopftuchverbot

In einem ähnlichen Fall hatte das Schulministerium in Nordrhein-Westfalen einer Düsseldorfer Realschule untersagt, ein Kopftuchverbot in der Hausordnung festzuschreiben. Der Schulleiter hatte dies damit begründet, daß das Leben in Deutschland „an christlichen und demokratischen Werten orientiert“ sei. Das Kopftuch werde dagegen als Symbol der Unterdrückung der Frau und fehlender Gleichberechtigung verstanden.

Auch der verklagte Gymnasialrektor äußerte sich entsprechend. Er sähe hinter dem islamischen Kopftuch auch politische Botschaften. „Wir dürfen nicht alle gesellschaftlichen Konflikte, die anderswo laufen, auch noch in die Schule tragen.“ Derzeit gibt es in NRW keine verbindlichen Richtlinien für Schulen. „Der Augenkontakt muß hergestellt sein“, empfahl ein Amtskollege des Rektors. (FA)

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