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Kommentar: Sieg und Niederlage für Erika Steinbach

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Dhaus
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Kommentar
 

Sieg und Niederlage für Erika Steinbach

Erfolg und Mißerfolg liegen mitunter eng beieinander. So ist es auch beim Kompromiß im Streit um Erika Steinbachs Sitz im Stiftungsrat der Vertriebenenstiftung.
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Deutschlandhaus in Berlin: Der künftige Standort des Vertriebenenzentrums Foto: JF

Erfolg und Mißerfolg liegen mitunter eng beieinander. So ist es auch beim Kompromiß im Streit um Erika Steinbach. Ohne Frage ist der durch (außen)politischen Duck erzwungene Verzicht Steinbachs auf einen Sitz im Stiftungsrat der Vertriebenenstiftung für die Präsidentin des Bundes der Vertriebenen (BdV) eine persönliche Niederlage. Denn ohne Steinbach würde es die Stiftung „Flucht, Vertreibung, Versöhnung“ nicht geben.   

Gleichzeitig ist nicht von der Hand zu weisen, daß der Einfluß des BdV auf die Stiftung durch den Kompromiß gestärkt worden ist. So darf der Verband künftig deutlich mehr Mitglieder in den aufgestockten Stiftungsrat entsenden. Zudem wird die Ausstellungsfläche, mit der im Berliner Deutschlandhaus an das Leid der Vertriebenen erinnert werden soll, um knapp ein Drittel vergrößert. Das alleine muß schon als ein Erfolg gewertet werden.

Die wichtigste Änderung betrifft allerdings das Berufungsverfahren für die Mitglieder des Stiftungsrates. Künftig entscheidet nicht mehr das Bundeskabinett, sondern der Bundestag. Dadurch wird ein zweiter „Fall Steinbach“ äußerst unwahrscheinlich. Denn das Vetorecht der Bundesregierung, das von der SPD installiert worden war, um auf Wunsch der „polnischen Freunde“ Steinbach zu verhindern, ist damit vom Tisch.

Was wäre die Alternative gewesen?

Die Erfahrung zeigt, daß es im Parlament in vergleichbaren Streitfällen wesentlich leichter ist, einen umstrittenen Kandidaten auch gegen Widerstände durchzubringen. Hier hätte Steinbach eine Chance gehabt – und sei es auch im zweiten Wahlgang.

Wer die Ergebnisse des Kompromisses dennoch kritisiert, muß die Frage nach der Alternative beantworten. Hätte Steinbach auf ihren Sitz bestanden, wäre dem BdV vermutlich nur die Möglichkeit geblieben, gegen die angekündigte Ablehnung seiner Präsidentin durch die FDP zu klagen.

Es ist sogar nicht ausgeschlossen, daß der BdV vor Gericht einen Erfolg erzielt hätte. Doch dieser wäre nur ein symbolischer gewesen. Für die dringend notwendige Institutionalisierung der Erinnerung an die Verbrechen der Vertreibung wäre damit nicht viel gewonnen gewesen.

Für den Augenblick ist Steinbachs Verzicht für die Vertriebenen daher zwar äußerst schmerzlich. Langfristig könnte sich der Kompromiß aber als ein bleibender Erfolg auf dem Weg hin zur Verwirklichung des Ziels der Vertriebenenstiftung erweisen: die Erinnerung an die Vertreibung von Millionen von Deutschen dauerhaft und würdevoll in einer angemessenen Form zu bewahren.

> Dossier „Der Streit um Steinbach”

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