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Einwanderung: Korruptionsskandal in Wuppertaler Ausländeramt weitet sich aus

Einwanderung: Korruptionsskandal in Wuppertaler Ausländeramt weitet sich aus

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Korruptionsskandal in Wuppertaler Ausländeramt weitet sich aus

Der Fall von Erteilung illegaler Aufenthaltsgenehmigungen im Ausländeramt der Stadt Wuppertal hat sich ausgeweitet. Außer gegen die beiden Hauptangeklagten ermittelt die Staatsanwaltschaft nun auch gegen einen Arzt aus Solingen.
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Euro-Banknoten: Bis zu 10.000 Euro für eine Aufenthaltsgenehmigung Foto: Pixelio/Harald Reiss

WUPPERTAL. Der Fall von Erteilung illegaler Aufenthaltsgenehmigungen im Ausländeramt der Stadt Wuppertal hat sich ausgeweitet. Außer gegen die beiden Hauptangeklagten ermittelt die Staatsanwaltschaft nun auch gegen einen Arzt aus Solingen.

Insgesamt sollen sogar laut Informationen des Focus über hundert Personen beschuldigt sein, darunter auch der ehemalige Bürgermeister Udo Hackländer (CDU).

Einem leitenden Beamten der Behörde, Michael W., wird vorgeworfen, gemeinsam mit dem türkischen Gemüsehändler Mehmet T. Ausländern zu gesetzwidrigen Aufenthaltsrechten verholfen zu haben.

Scheinehen und gefälschte Atteste

Dafür sollen beide jeweils insgesamt 130.000 Euro eingenommen haben. Laut Rheinische Post Online wollen die geständigen Angeklagten jedoch hauptsächlich aus humanitären Gründen gehandelt haben.

Der Gemüsehändler soll dem Beamten dabei die „Kunden“ vermittelt haben, die für amtliche Papiere bis zu 10.000 Euro bezahlten. Dabei sollen Scheinehen arrangiert und Arztatteste gefälscht worden sein. „Eine besonders beliebte Variante der beiden Trickser: die plötzliche psychische Erkrankung eines Ausreisepflichtigen“, berichtete der Focus.

Immer wieder sorgen Ausländerbehörden durch Korruptionsfälle für Aufsehen. Erst vor einem halben Jahr wurden Ermittlungen gegen die Behörde in Lübeck aufgenommen.

Amtsrat Michael W. war bereits 2005 ins Visier von Korruptionsermittlern geraten. Damals war ihm jedoch keine Bestechlichkeit nachzuweisen. 2008 wurde ein Disziplinarverfahren gegen Zahlung einer Geldbuße eingestellt. (FA)

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