BERLIN. Die Bundestagsfraktion der Grünen hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, der die Auflagen für den Ehegattennachzug beseitigen soll. Dabei sollen sowohl der Nachweis rudimentärer Deutschkenntnisse als auch die Möglichkeit, für den eigenen Lebensunterhalt aufkommen zu können, abgeschafft werden.
Der für Einwanderungspolitik zuständige Sprecher der Grünen, Memet Kilic, begründete die Forderungen mit dem Grundgesetz: „Das Spracherfordernis führt in vielen Fällen zu erheblichen Eingriffen in das verfassungsrechtlich geschützte Recht auf familiäres Zusammenleben in Deutschland und das Recht auf freie Partnerwahl.“
Spracherwerb in „ländlichen Regionen“ nicht möglich
Insbesondere in ländlichen Regionen sei der „Spracherwerb im Herkunftsland oft kaum möglich“. Dadurch müßten in manchen Fällen „die Ehegatten jahrelang getrennt voneinander leben“. Die bisherige Regelung sei zudem diskriminierend, da „ohne sachlichen Grund“ die Auflagen nur für „bestimmte Personengruppen“ gelten, kritisierte Kilic.
„Unser Gesetzesentwurf sieht zudem vor, daß der Ehegattennachzug nach Deutschland unabhängig von der selbständigen Lebensunterhaltssicherung gewährt werden muß“, heißt es weiter. Ein „familiäres Zusammenleben“ sei nach bisheriger Regelung nur Deutschen vorbehalten, „die es sich leisten können“ oder gebürtige Deutsche sind, beklagte der 1967 in Ankara geborene Kilic.
Gegen dieses angeblich diskriminierende „Zwei-Klassen-System deutscher Staatsbürger“ möchten die Grünen mit ihrem Gesetzesentwurf vorgehen. (FA)