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Kirsten Heisig: Gerhard Wisnewski erzwingt Akteneinsicht

Kirsten Heisig: Gerhard Wisnewski erzwingt Akteneinsicht

Kirsten Heisig: Gerhard Wisnewski erzwingt Akteneinsicht

HEISIG
HEISIG
Kirsten Heisig
 

Gerhard Wisnewski erzwingt Akteneinsicht

Die genauen Umstände des Todes von Kirsten Heisig dürfen von den Berliner Behörden nicht länger unter Verschluß gehalten werden. Der Enthüllungsjournalist Gerhard Wisnewski hat sich mit einer entsprechenden Klage vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg durchgesetzt.
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Gerhard Wisnewskis DVD über den „Fall Heisig“ Foto: Kopp Verlag

BERLIN. Die genauen Umstände des Todes von Kirsten Heisig dürfen von den Berliner Behörden nicht länger unter Verschluß gehalten werden. Der Enthüllungsjournalist Gerhard Wisnewski hat sich mit einer entsprechenden Klage vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg durchgesetzt. Ein am Montag veröffentlichtes Urteil verpflichtet die Staatsanwaltschaft, folgende Auskünfte zu erteilen: Ursache und Zeitpunkt des Todes, Fundort und Situation bei der Entdeckung der Leiche. Außerdem muß sie darüber informieren, welche Fakten ein Fremdverschulden ausschließen.

Laut Urteil gibt es ein legitimes Interesse der Öffentlichkeit, diese Dinge zu erfahren. Die Ursachen und die Motivation für eine Selbsttötung müssen hingegen nicht veröffentlicht werden. In dem Urteil heißt es über die Pressefreiheit und die daraus resultierende Auskunftspflicht von Behörden: „In den Schutzbereich fällt der gesamte Bereich publizistischer Vorbereitungstätigkeit, denn erst der prinzipiell ungehinderte Zugang zur Information, versetzt die Presse in die Lage, die ihr in der freiheitlichen Demokratie eröffnete Rolle wirksam wahrzunehmen. Diesem Anliegen entspricht die Pflicht der staatlichen Behörden, der Presse Auskunft zu erteilen und durch eine großzügige Informationspolitik eine genaue und gründliche Berichterstattung zu ermöglichen.“

„Informationspolitik nach Gutsherrenart“

Die Staatsanwaltschaft will die Informationen jedoch nicht sofort herausgeben. „Zunächst müssen wir den Beschluß des Oberverwaltungsgerichts haben – dann wird er geprüft“, sagte ein Sprecher der Behörde der Nachrichtenagentur DPA. Gerhard Wisnewski kommentierte das Urteil gegenüber der JUNGEN FREIHEIT mit den Worten: „Das ist sehr gut, wenn die das Urteil zunächst einmal genau lesen, damit sie auch genau wissen, welche Auskünfte sie zu erteilen haben.“ Er hofft, daß die „Informationspolitik der Staatsanwaltschaft nach Gutsherrenart “ jetzt ein Ende habe. Die bisherige Auskunftspraxis passe „in einen Obrigkeitsstaat, aber nicht in eine Demokratie.“

Die Berliner Jugendrichterin Kirsten Heisig war am 3. Juli 2010 tot in einem Waldstück im Norden von Berlin gefunden worden. Laut Justizsenatorin Gisela von der Aue hat sofort festgestanden, daß nur eine Selbsttötung vorliegen kann. Die Unterlagen der Gerichtsmedizin und die Umstände von Heisigs Tod wurden jedoch unter Verschluß gehalten. (rg)

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