BERLIN. Eingetragene Lebenspartner sollen nach dem Willen der schwarz-gelben Koalition in Zukunft im Erbschafts- und Schenkungssteuerrecht mit Eheleuten gleichgestellt werden.
Im Erbschafts- und Schenkungsfall gelte damit für Lebenspartner die günstigere Steuerklasse I, heißt es in dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Steuergesetzes für das Jahr 2010.
Darin ist außerdem die Gleichstellung im Grunderwerbsteuergesetz vorgesehen: So wird die Steuerbefreiung des Erwerbs eines Grundstücks aus dem Nachlaß des verstorbenen Ehegatten auch auf vergleichbare Sachverhalte beim überlebenden Lebenspartner ausgedehnt. Auch sollen Grundstückskäufe unter Lebenspartnern denen unter Verheirateten gleichgestellt werden.
Verband fordert Ende der „Diskriminierung“
Bereits 2009 wurden mit der Erbschaftsteuerreform Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft bezüglich der Freibeträge gleichgestellt.
Der Lesben- und Schwulenverband Deutschlands (LSVD) hat sich grundsätzlich positiv über die geplanten Änderungen geäußert. Dies sei „ein sehr erfreulicher Schritt“, so LSVD-Sprecher Manfred Bruns.
Er bedauerte jedoch, daß keine Angleichung der Einkommensteuer geplant sei. Die Diskriminierung im Steuerrecht könne nicht mehr verteidigt werden: „Es ist Zeit, Ehe und Lebenspartnerschaft endlich gleich zu stellen“, fordert die Homosexuellen-Organisation.
Öffnung der Ehe für Homosexuelle
In jüngster Vergangenheit hatte es bereits mehrere rechtliche Angleichungen zwischen Ehe und eingetragener Partnerschaft gegeben, etwa bei tariflichen Zuschlägen oder der Hinterbliebenenversorgung des öffentlichen Dienstes.
Während Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) ein Adoptionsrecht für Schwule und Lesben für angebracht hält, hat der rot-rote Senat in Berlin in einer Bundesratsinitiative sogar die Öffnung der Ehe auch für gleichgeschlechtliche Partner gefordert. (vo)