BERLIN. Die Bundesregierung soll sich weiterhin für Gewissens- und Religionsfreiheit einsetzen. Dies ist Ziel eines Antrages, den die Fraktionen und CDU/CSU und FDP am Montag in den Bundestag eingebracht haben.
In 64 Ländern der Erde, in denen zusammen fast 70 Prozent der Weltbevölkerung leben, sei die Religionsfreiheit „sehr stark eingeschränkt oder gar nicht existent“, beklagen die beiden Fraktionen. Dabei haben die Abgeordneten vor allem moslemisch geprägte Staaten im Auge.
In vielen von ihnen werde der Islam derart interpretiert, daß im sogenannten „Abfall“ von diesem Bekenntnis nicht nur eine religiöse Verfehlung, sondern auch eine Form des politischen Aufruhrs gesehen werde, die strafrechtlich zu verfolgen ist.
Ungehinderten Glaubenswechsel gewährleisten
Im Iran und Saudi-Arabien drohe „Abgefallenen“ sogar die Todesstrafe, beklagen die Abgeordneten von Union und FDP weiter. Die Koalitionsfraktionen fordern, daß das Recht auf ein öffentliches Bekennen und Werben für die eigene Religion auch in diesen Ländern gewährleistet wird. Dafür müsse sich eine „wertegebundenen deutschen Außenpolitik“ einsetzen.
Es müsse ferner das Recht auf ungehinderten Glaubenswechsel gewährleistet werden, was auch die Möglichkeit einschließe, überhaupt keine Religion zu haben. In diesem Sinne seien die deutschen Botschaften weiterhin darin zu bestärken, vor Ort den Kontakt zu Religionsgemeinschaften, den jeweiligen Minderheiten und zu Menschenrechtsorganisationen zu suchen.
Regierungen, die Defizite bei der Beachtung der Menschenrechte aufwiesen, soll von deutscher Seite „Hilfe beim Ausbau ihres Verwaltungs- und Justizwesen oder bei Reformen auf diesen Gebieten angeboten werden“, heißt es in dem Antrag.
Marokko weist Christen aus
Außerdem wird die Bundesregierung aufgefordert, sich verstärkt gegen den Versuch zu wenden, unter dem Schlagwort „Diffamierung von Religionen“ die völkerrechtlich verankerte Religions- und Meinungsfreiheit außer Kraft zu setzen. Diese vorrangig von fundamental-islamischer Seite betriebene Entwicklung – nicht zuletzt innerhalb der Vereinten Nationen – biete Anlaß zur Sorge, schreiben Union und FDP.
Unterdessen hat Marokko einer Meldung der FAZ zufolge zwei evangelikale Christen ausgewiesen. Den beiden Frauen werde „Proselytentum“ und Gefährdung der öffentlichen Ordnung vorgeworfen. In dem Königreich ist der Islam Staatsreligion und der Übertritt zu einer anderen Glaubensrichtung untersagt. (vo)