Anzeige
Anzeige

Einwanderung: Aufenthaltsgenehmigung auch bei „Mini-Job“

Einwanderung: Aufenthaltsgenehmigung auch bei „Mini-Job“

Einwanderung: Aufenthaltsgenehmigung auch bei „Mini-Job“

Eimer_und_Wischlappen_Pixelio_C._Noehren
Eimer_und_Wischlappen_Pixelio_C._Noehren
Einwanderung
 

Aufenthaltsgenehmigung auch bei „Mini-Job“

Ausländer haben auch dann Anrecht auf eine Aufenthaltsgenehmigung, wenn sie nur einer geringfügigen Beschäftigung nachgehen. Dies hat der Europäische Gerichtshof in einem Präzedenzfall entschieden.
Anzeige

Eimer_und_Wischlappen_Pixelio_C._Noehren
Eimer und Wischlappen: Schon bei 175 Euro Monatslohn Anrecht auf Aufenthaltsgenehmigung Foto: Pixelio/C. Nöhren

BERLIN. Ausländer haben auch dann Anrecht auf eine Aufenthaltsgenehmigung, wenn sie nur einer geringfügigen Beschäftigung nachgehen. Dies hat der Europäische Gerichtshof am Donnerstag entschieden. In dem Präzedenzfall hatte eine Türkin gegen das Land Berlin geklagt, das ihr vor zwei Jahren eine Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung verweigert hatte.

Türkei um dauerhaftes Aufenthaltsrecht bemüht

Die Türkin arbeitete wöchentlich fünfeinhalb Stunden bei einer Reinigungsfirma als Putzfrau. Der Monatslohn von 175 Euro sei zu gering, als daß sie selbst ihren Lebensunterhalt bestreiten könne, entschied das Verwaltungsgericht Berlin. Auch machte das Gericht geltend, daß sich die Frau inzwischen vom Ehemann getrennt hatte, dem sie zwei Jahre zuvor aus der Türkei gefolgt war.

Der Fall wurde zur erneuten Entscheidung an das Verwaltungsgericht Berlin zurück verwiesen. Die türkische Regierung bemüht sich seit Jahren intensiv um ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht für ihre Staatsbürger innerhalb der Europäischen Union. Erst diese Woche bekräftigte ein Sprecher des türkischen Außenministeriums den Wunsch nach Einreise-Erleichterungen. Es gäbe keinen Grund mehr, Türken ohne Visum die Einreise zu verweigern. (FA)

Anzeige
Anzeige

Der nächste Beitrag

ähnliche Themen
Hierfür wurden keine ähnlichen Themen gefunden.