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Ausländer: Viele Zuwanderer schwänzen Integrationskurse

Ausländer: Viele Zuwanderer schwänzen Integrationskurse

Ausländer: Viele Zuwanderer schwänzen Integrationskurse

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Ausländer
 

Viele Zuwanderer schwänzen Integrationskurse

Etwa ein Drittel der Zuwanderer hat trotz entsprechender Verpflichtung nicht an Integrationskursen teilgenommen. Die Forderung nach Konsequenzen läßt nicht lange auf sich warten.
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Lernziel „Deutschland“: Nicht allen leuchtet es ein. Foto: Pixelio/Dieter Schütz

KÖLN. Jeder dritte Einwanderer, der im letzten Jahr zur Teilnahme an einem Integrationskurs verpflichtet wurde, ist diesem ferngeblieben. Dies teilte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge dem Kölner Stadt-Anzeiger mit.

Das Blatt zitiert eine Sprecherin der in Nürnberg ansässigen Behörde, wonach laut Geschäftsdatei für das Jahr 2008 nur „circa 77 Prozent aller Verpflichteten sich beim Kursträger angemeldet und einen Kurs begonnen haben“.

Somit seien „insgesamt 23 Prozent der Verpflichteten ihrer Pflicht zur unverzüglichen Anmeldung nicht nachgekommen“. Hinzu käme noch, daß nach Schätzungen des Amtes etwa zehn Prozent der Verpflichteten den Kurs zwar beginnen, ihn dann jedoch abbrechen. Darüber, in wie vielen Fällen dieses Verhalten sanktioniert wurde, liegen keine Informationen vor.

„Sanktionsmöglichkeiten nicht konsequent ausgeschöpft“

Der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Wolfgang Bosbach, sieht durch diese Zahlen seine Forderung nach finanziellen oder rechtlichen Sanktionen bestätigt.

Wenn knapp ein Drittel der betroffenen Einwanderer der Pflicht zur Teilnahme an solchen Integrationsmaßnahmen nicht oder nicht ordnungsgemäß nachkomme, zeige dies, daß „die bestehenden Sanktionsmöglichkeiten offensichtlich nicht konsequent ausgeschöpft werden“, sagte der Politiker dem Kölner Stadt-Anzeiger.

Verantwortung dafür trage unter anderem die SPD, die in den Verhandlungen über das Zuwanderungsrecht eine Festlegung verhindert habe, gemäß der bei schuldhafter Integrationsverweigerung zwingend ausländerrechtliche Konsequenzen gezogen werden.

„Wenn der Staat in dem Umfang Integrationsmittel bereitstellt, dann muß er von den Integrationsbedürftigen eine Gegenleistung durch Kursteilnahme verlangen können“, so Bosbach. (vo)

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