TREUENBRIETZEN. Die Staatsanwaltschaft Potsdam hat die Ermittlungen gegen die Täter des Massakers von Treuenbrietzen eingestellt. In der brandenburgischen Kleinstadt waren Ende April 1945 mehrere hundert Zivilisten, darunter Frauen und Kinder, zusammengetrieben und ermordet worden. Verantwortlich dafür sollen Soldaten der Roten Armee gewesen sein.
Wie der stellvertretende Leitende Oberstaatsanwalt Helmut Lange auf Nachfrage der JUNGEN FREIHEIT mitteilte, könne seine Behörde die Ermittlungen nicht fortsetzen, da ein sogenanntes Strafverfolgungshindernis vorliege. Nach Artikel III des Kontrollratsgesetzes Nr. 4 vom 20. Oktober 1945 sind „strafbare Handlungen, in die Militärpersonen der Alliierten Streitkräfte oder Alliierte Staatsangehörige verwickelt sind“, von der Zuständigkeit deutscher Gerichte ausgenommen.
Dies habe laut einer Stellungnahme des Bundesministeriums für Justiz nach wie vor Gültigkeit, sagte Lange. Deshalb prüfe man derzeit, ob eine Übergabe an russische Strafverfolgungsbehörden möglich sei. Er gehe davon aus, daß dies in etwa zwei Wochen abgeschlossen sei, so der Oberstaatsanwalt.
Schwierige Ermittlungen
Anlaß des Massakers war der Tod eines sowjetischen Oberstleutnants während einer Siegesfeier. Angeblich war er von einem SS-Angehörigen erschossen worden und die Ermordung der Zivilisten eine Vergeltungsaktion. In anderen Versionen heißt es jedoch auch, daß der sowjetische Offizier im Streit mit einem anderen Rotarmisten getötet worden sein könnte.
Die Ermittlungen gestalteten sich für die Staatsanwaltschaft unter anderem schwierig, weil es offenbar keine Zeugen vom Tatzeitpunkt gibt, sondern lediglich Personen, die die Zusammentreibung der Zivilisten beobachtet hatten. Auch seien laut Oberstaatsanwalt Lange bislang keine Überreste der Ermordeten gefunden worden. (krk)