SAARBRÜCKEN. Die Staatsanwaltschaft Saarbrücken beabsichtigt, ein Ermittlungsverfahren wegen Volksverhetzung gegen den Schweriner NPD-Fraktionsvorsitzenden Udo Pastörs einzuleiten. Grund dafür ist die Rede des Politikers während einer Veranstaltung des saarländischen NPD-Landesverbands am Aschermittwoch.
Pastörs hatte dort den deutschen Staat als „Judenrepublik“ bezeichnet; außerdem soll er Türken und Juden verunglimpft haben. Die Vorermittlungen gegen das NPD-Vorstandsmitglied sind bereits abgeschlossen, sagte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft Saarbrücken auf Anfrage der JUNGEN FREIHEIT.
Zu den konkreten Vorwürfen wollte sie allerdings aus Rücksicht auf das schwebende Verfahren keine näheren Auskünfte erteilen. Zunächst habe die Behörde der Landtagsverwaltung in Schwerin wie vorgeschrieben die Einleitung eines Verfahrens angezeigt. Sollte innerhalb von 48 Stunden kein Widerspruch erfolgen, können die eigentlichen Ermittlungen erfolgen, teilte die Saarbrücker Staatsanwaltschaft mit.
Immunität muß noch nicht aufgehoben werden
Entgegen anderslautenden Presseberichten geht es dabei noch nicht um die Aufhebung der Immunität des Abgeordneten. Darüber müßte der Landtag gemäß seiner Geschäftsordnung erst dann in öffentlicher Sitzung befinden, wenn die Staatsanwaltschaft vor Gericht Anklage gegen Pastörs erheben will.
Pastörs selbst zeigte sich über das Vorgehen der Justiz nicht überrascht. „Der politische Druck auf die Justiz wird immer dann erhöht, wenn man politisch unkorrekte, also rechte Äußerungen tätigt“, teilte der Fraktionschef in einer Erklärung mit. Seiner Meinung nach habe er nur Kritik an den Juden geübt, was nicht gleichbedeutend mit Antisemitismus sei, sagte der Politiker, der im April für den Vorsitz der NPD kandidieren will. (vo)