BERLIN. Der Asylantrag einer christlichen Familie aus Baden-Württemberg, die im August 2008 in die Vereinigten Staaten ausgereist war, um sich der Strafverfolgung in Deutschland zu entziehen, wird voraussichtlich am Donnerstag vor dem zuständigen Richter im Bundesstaat Tennessee verhandelt.
Das Ehepaar hatte zwei Jahre zuvor seine Kinder aus der Schule genommen, weil die offiziellen Schulbücher „Werte vermittelten, die denen der Familie widersprächen“, berichtete die Nachrichtenagentur Associated Press.
In Deutschland verboten, in Amerika nicht ungewöhnlich
Aus diesem Grund wollten die Eltern ihre Kinder zuhause unterrichten, was von der Kommune Bietigheim-Bissingen unter Verweis auf die in Deutschland geltende Schulpflicht jedoch verboten wurde.
Die schulpflichtigen Kinder wurden schließlich von der Polizei zwangsweise in die öffentliche Schule gebracht, den Eltern drohte ein Bußgeld in Höhe von 5.700 Euro pro Monat. Im Jahr 2007 scheiterte die Familie mit ihrem Versuch, das Recht auf Heimunterricht vor Gericht zu erstreiten.
Aus Furcht, bei fortgesetzter „Schulverweigerung“ verhaftet zu werden, gingen die Baden-Württemberger in die Vereinigten Staaten, wo das sogenannte „Homeschooling“ in streng religiösen Kreisen verbreitet ist. Die Deutschen werden dort juristisch von einer Vereinigung zur Verteidigung des Rechtes auf „Homeschooling“ vertreten. (vo)