BERLIN. Weil er bei den diesjährigen Mai-Krawallen in Berlin mindestens dreimal Steine „gezielt und mit erheblicher Wucht“ auf Einsatzkräfte der Polizei geschleudert hatte, ist ein Bundespolizist vom Amtsgericht Tiergarten zu einer Freiheitsstrafe von 16 Monaten verurteilt worden.
Der Angeklagte hatte nach Erkenntnissen des Gerichts die Tat begangen, während er in einer Gruppe Schaulustiger am Straßenrand stand. Die Richter sprachen den 24jährigen Beamten auf Probe aus Frankfurt am Main wegen versuchter Körperverletzung schuldig, da er „zumindest billigend in Kauf genommen hatte“, die im Einsatz befindlichen Polizisten zu verletzen.
„Vertrauen in die Polizei erschüttert“
Da er die Steine „nicht aus einer gewalttätigen Menschenmenge“ heraus geworfen habe, sprach ihn das Gericht vom Vorwurf des Landfriedensbruchs frei. Beim Strafmaß folgte das Gericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die Freiheitsstrafe wurde zur Bewährung ausgesetzt.
Als strafverschärfend wertete die Kammer, daß der Verurteilte von Beruf Polizist ist: Damit habe er „das Vertrauen der Bevölkerung in die Polizei besonders erschüttert“. Sobald das Urteil rechtskräftig ist, soll der derzeit suspendierte Beamte aus dem Polizeidienst entlassen werden.
Im Oktober hatte das Gericht bereits einen 30jährigen Italiener zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt, weil er während der Ausschreitungen am 1. Mai mehrere Flaschen gezielt auf Polizeibeamte geworfen hatte. (vo)