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Der Präzedenzfall von Dresden (III)

Der Präzedenzfall von Dresden (III)

Der Präzedenzfall von Dresden (III)

 

Der Präzedenzfall von Dresden (III)

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Ich packe gerade die Presseberichte über den Fall der getöteten Ägypterin Marwa el-Sharbini zusammen, darunter die Artikel von Gisela Friedrichsen und Sabine Rückert, die Gerichtreporterinnen vom Spiegel und der Zeit, die ich eigentlich sehr schätze. Deshalb ein letzter Blick aus einer anderen Perspektive auf diesen Fall.

Ich finde, daß die Berichterstattung komplett versagt hat. Vor allem hat sie sich keine Mühe gegeben, die Stummheit des Täters Alex W., seine Autoggressivität, seine Selbstverletzungen während des Prozesses zu ergründen. Banale Erklärungen wie „Verstocktheit“ oder „Fanatismus“ mußten ausreichen.

Dabei drängen sich Parallelen zu Dramenfiguren von Gerhart Hauptmann auf. In ihnen toben Orkane, für die sie aber keine Sprache haben. Sie gestikulieren, stammeln, schreien, weinen, sie würgen zusammenhanglose Wortbrocken heraus, sie ersticken beinahe daran, nehmen sich am Ende das Leben oder erwürgen – wie die Kindsmörderin Rose Bernd – ihr Neugeborenes.

Ging es um den risikolosen Triumpf?

Oder Georg Büchners „Woyzek“, das Drama des armen Soldaten, der von der anständigen Gesellschaft gedemütigt, von den Vorgesetzten kujoniert, vom Arzt für medizinische Experimente mißbraucht wird. Für wenig Geld, das er sogleich seiner Freundin gibt, läßt er eine Erbsendiät an sich ausprobieren, die Haarausfall und Wahnideen veruracht. Der Tambourmajor drückt ihn durch seinen Rang und seine körperliche Kraft zu Boden und spannt ihm seine Freundin aus. Wehrlos, sprachlos, ersticht er die Frau.

Der Fall des Alex W. läßt sich ebenfalls wie eine eskalierende Tragödie lesen. Der 28jährige Arbeitslose, gesellschaftlich isoliert, lungert tagsüber auf einem Spielplatz herum, macht dem dreijährigen Sohn der Ägypterin den Platz auf der Kinderschaukel streitig, beschimpft die Mutter. Doch die anderen Anwesenden sehen ihn ihm nicht den Leidenden, den Gestörten, sondern den Störfaktor, sie schauten, wie es bei Rückert heißt, „nicht weg“, sondern ermutigten Marwa, die Polizei zu rufen.

War das tatsächlich couragiert, angemessen gewesen, oder befolgten sie nur, was ihnen täglich einhämmert wird? Ging es ihnen insgeheim um den risikolosen Triumpf, den der Denunziant empfindet? – Mal nebenbei: Als ich neulich vom Theater mit dem Fahrrad nach Hause fuhr, wie immer durch das Brandenburger Tor die lange, einsame, zum Glück gut ausgeleuchtete Straße des 17. Juni entlang, versperrte plötzlich wie aus dem Boden gezaubert eine Gruppe dunkelhaariger Jugendlicher den Radweg. Ich konnte den Kickboxer-Tritten noch gerade so ausweichen, die Rufe changierten zwischen „deutsches Schwein“ und „schwule Sau“. Doch Schwamm drüber, es ist ja nichts passiert.

Die Situation eskalierte

Ausgerechnet eine Rußlanddeutsche stellte Marwa ihr Handy zur Verfügung, was Alex W. besonders erbitterte. Seine Landsfrau demonstrierte ihm, daß sie in der Gesellschaft angekommen, er selber zurückgeblieben ist. Die Polizei konnte die Marwa auf den Weg der Privatklage weisen, doch sie nahm den Fall als ein fremdenfeindliches Delikt auf.

Andernfalls, so ist anzunehmen, hätten die enttäuschten Couragierten die Presse informiert und den Beamten eine Dienstaufsichtsbeschwerde beschwert. Genauso die Staatsanwaltschaft. Statt das Verfahren wegen Geringfügigkeit einzustellen, setzte sie – konform zum publizierten Zeitgeist – ein öffentliches Interesse voraus und verhängte gegen den Hartz-IV-Empfänger einen Strafbefehl von 330 Euro, deren Zahlung er verweigerte.

Vor dem Amtsgericht eskalierte die Situation, seine Reden wurden als ausländerfeindlich verbucht, die Strafe erhöhte sich auf 780 Euro. Bei der Berufungsverhandlung vor dem Landgericht zog die Staatsanwaltschaft sogar eine Freiheitsstrafe gegen Alex. W. in Erwägung, sollte er weiter auf seiner „abwegigen Position beharren“.

Das absolute Nichtverstehen

„Die Welt um Alex W. schließt sich zusammen, um Recht zu schaffen für Marwa el-Sharbini.“ Das ist von Sabine Rückert ganz unironisch gemeint und erinnert in seiner bildhaften, metaphorischen Formulierung an die Schlußszene aus Dürrenmatts „Besuch der alten Dame“.

Oder an Filme, in der sich ein Kreis aus den Leibern der Anständigen um den Delinquenten schließt, wobei letzterer entweder ein Schwarzer, ein Punk oder ein Behinderter ist, seine Umkreiser dagegen stiernackig, glatzköpfig, glubschäugig sind. Nun, das war in diesem Fall ja anders. Nur wie? Alex W. jedenfalls standen keine Worte zur Beschreibung seiner Lage zur Verfügung, sein Mittel, den Kreis aufzusprengen, war das Messer.

Das absolute Nichtverstehen zeigte sich auch im Plädoyer des französichen Anwalts der Nebenklage, der beifällig zitiert wurde: Er plädiere hier „als Freund und Nachbar“ gegen Barbarei und die Absurdität der Gewalt. Er verglich die getötete Marwa und ihren durch W. schwer verletzten Ehemann mit „Studenten, die im Mittelalter als Erben einer der ältesten Kulturen der Menschheit nach Europa kamen, um ihren Horizont zu erweitern“. Der Angeklagte W. hingegen, eingewandert aus Perm, einer Stadt am Ural, „wo es Gulags gab“, behaupte, eine besondere Rasse verteidigen zu müssen: „Er verkörpert eine Ideologie, an die wir nur mit Schrecken denken.“

Zur Erinnerung: Hunderttausende Rußlanddeutsche haben als Geiseln in Gulags eingesessen, viele sind umgekommen. Was der Anwalt „Ideologie“ nennt, kann bei Alex W. auch ein schicksalhaftes Wissen sein, für das es im heutigen Deutschland weder Raum noch Worte gibt.

Wo ist der Dichter, wo der Drehbuchautor, der das zu beschreiben wagt?

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