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Kölner Koma-Schläger wieder frei

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Kölner Koma-Schläger wieder frei

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Cato, Palmer, Exklusiv

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Erdinc S. beim Verlassen des Gerichtssaals. Der Kölner „Express“ berichtete vom Prozeß Screenshot: JF

KÖLN. Der als „Koma-Schläger“ von Köln bekanntgewordene Erdinc S. befindet sich wieder auf freiem Fuß. Jugendrichter Michael Klein sah den Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung als nicht gerechtfertigt an.

Vor zwei Jahren schlug Erdinc S. den Familienvater Waldemar W. grundlos nieder. Dieser kam nur knapp mit dem Leben davon und trug bleibende Schäden davon. Ein aufsehenerregender erster Prozeß ging für den polizeibekannten Gewalttäter unter Kleins Amtskollegen Hans-Werner Riehe straffrei aus. Riehe stellte lediglich die Schuld des Angeklagten fest.

Opfer durch unglückliche „Ohrfeige“ schwer geschädigt

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft kam es nun zu einem zweiten Prozeß, in dem Klein im wesentlichen der Argumentation seines Vorgängers folgte. Die schwere Verletzung des Opfers sei unglücklich durch den Sturz entstanden, nicht durch den Angriff Erdinc S’: „Jeden Tag werden Ohrfeigen verteilt, und in 99,9 Prozent der Fälle gibt es keine schlimmen Folgen“, zitiert ihn der Kölner Express.

Klein beklagte die öffentliche Berichterstattung zu diesem Fall, in der Erdinc S. „zu einem Monster aufgeblasen“ sei, berichtet der Kölner Stadtanzeiger. Aufgrund negativer Presseberichte hatte sich Riehe bereits für den Fall von einem Kollegen für befangen erklären lassen.

Homosexuelles Männerpaar gebissen

„Wir haben es aber nicht mit einem Monster“ zu tun, stellte Klein in dem Prozeß erneut fest. Auch den Überfall auf ein homosexuelles Männerpaar, bei der Erdinc S. einem Opfer schwere Bißverletzungen zufügte, sah der Jugendrichter nur als leichte Körperverletzung. Die neun Monate Haft, zu denen ihn Klein verurteilte, kann Erdinc S. vermeiden, wenn er eine Ausbildung beginnt und an einem Anti-Agressions-Training teilnimmt.

Erdinc S. zeigte beim Verlassen des Gerichtssaals den Mittelfinger. „Die Urteile werden nicht auf der Straße gefällt“, begründete Klein seine Milde. Ein „Strafrecht ohne Hoffnung“, das dem Täter keine Chance gebe, sich zu bessern, sei unmenschlich und schade auch der Gesellschaft, sagte Klein.

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