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Marc Jongen, ESN Fraktion
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Integration: Einbürgerungstests werden fast immer bestanden

Integration: Einbürgerungstests werden fast immer bestanden

Integration: Einbürgerungstests werden fast immer bestanden

Integration
 

Einbürgerungstests werden fast immer bestanden

Der Einbürgerungstest für Ausländer stellt keine Hürde dar: 98 Prozent der Teilnehmer haben ihn bestanden, teilte die Bundesregierung auf eine Anfrage der Linksfraktion im Bundestag mit. Laut offiziellen Angaben wurden im Jahr 2007 in Deutschland insgesamt 113.030 Ausländer eingebürgert.
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Unwort, Umfrage, Alternativ

BERLIN. Fast alle Ausländer, die an den Einbürgerungstests zur Erlangung der deutschen Staatsangehörigkeit teilgenommen haben, waren erfolgreich. Die „Bestehensquote“ liegt demnach bei etwa 98 Prozent. Das teilte die Bundesregierung in ihrer am Donnerstag veröffentlichten Antwort auf eine Anfrage der Linksfraktion mit. Demnach haben in der Zeit vom 1. September 2008 bis zum 31. März 2009 bundesweit 45.679 der 46.266 Teilnehmer den Test bestanden.

Anders als die Linkspartei stellt die Bundesregierung daher auch keine abschreckende Wirkung durch den Einbürgerungstest fest: Die hohe Erfolgsquote lasse vielmehr darauf schließen, daß „die Anforderungen des Testes nicht unüberwindbar sind und von potentiellen Einbürgerungsbewerbern auch nicht so angesehen werden“, heißt es in der Antwort.

Die Abgeordneten der Linken hatten moniert, daß die seit dem Jahr 2000 rückläufigen Einbürgerungszahlen mit den dafür zu hohen Hürden zusammenhingen. Dadurch werde der „Integrationspolitik der jetzigen, aber auch der vorherigen rot-grünen Bundesregierung, ein denkbar schlechtes Zeugnis“ ausgestellt.

Persönliche Entscheidung der Zuwanderer

Laut offiziellen Angaben wurden im Jahr 2007 in Deutschland insgesamt 113.030 Ausländer eingebürgert. Bei 59.241 von ihnen (52,4 Prozent) wurde dabei trotz der Vorgabe, Mehrstaatlichkeit grundsätzlich zu vermeiden, das Fortbestehen ihrer bisherigen Staatsangehörigkeit hingenommen.

Wörtlich schrieb die Bundesregierung: „Neben dem ius soli wurde mit dem Gesetz zur Reform des Staatsangehörigkeitsrechts auch der einklagbare Rechtsanspruch auf Einbürgerung bestätigt. Zugleich wurde die erforderliche Aufenthaltdauer von fünfzehn auf acht Jahre abgesenkt. Mit diesem Einbürgerungsanspruch unter erleichterten Bedingungen macht der Staat einem großen Teil der bei uns lebenden Ausländer ein offenes Angebot zur Einbürgerung.“

Allerdings sei die Einbürgerung „eine individuelle und freiwillige Entscheidung eines jeden Zuwanderers, der die Voraussetzungen dafür erfüllt“. Auf diese persönliche Entscheidung könne „durch die Politik nur begrenzt Einfluß“ genommen werden.

Europäische Standards

Dagegen befürchtet die Linkspartei, daß durch die seit dem Jahr 2000 rückläufige Zahl der Einbürgerungen und die insgesamt niedrige Einbürgerungsquote in Deutschland die „demokratische Idee Schaden nimmt“, da „Millionen dauerhafte Bewohnerinnen und Bewohner dieses Landes von der Möglichkeit der demokratischen Wahl faktisch ausgeschlossen werden, weil die Einbürgerungshürden zu hoch sind“.
 
Aus diesem Grund fordert ihre Bundestagsfraktion „erhebliche Erleichterungen bei der Einbürgerung“. Die Bundesregierung sieht dagegen in den Einbürgerungsvoraussetzungen „keinen faktischen Ausschluß von der Möglichkeit zur demokratischen Wahl“. Im übrigen entsprächen die in Deutschland geltenden Einbürgerungsvoraussetzungen „dem europäischen Standard“.

Laut Ausländerzentralregister hielten sich zum Stichtag 31.Dezember 2007 in Deutschland 4.315.203 Ausländer, darunter 1.557.631 Bürger aus EU-Mitgliedsstaaten, seit mindestens acht Jahren rechtmäßig in Deutschland auf. Bei diesen Zahlen bleibe jedoch offen, ob der gesamte Aufenthalt der betreffenden Person auch rechtmäßig war.

Unter den hier lebenden Ausländern beträgt laut Bundesregierung die Arbeitslosenquote 20,3 Prozent, während die der Deutschen bei 9,3 Prozent liegt. Außerdem gab es im Jahr 2007 in Deutschland durchschnittlich rund 1.338.000 ausländische Personen, die staatliche Hilfsleistungen nach dem „Sozialgesetzbuch II“ bezogen haben. (vo)

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