BERLIN. Der Rechtsausschuß des Bundestags hat empfohlen, die Strafvorschriften der Wehrmacht wegen Kriegsverrats im Zweiten Weltkrieg in die Liste nationalsozialistischer Unrechtsurteile aufzunehmen. Die 1934 eingeführte Strafverschärfung, die bei Kriegsverrat nur noch die Todesstrafe vorsah, sei Ausdruck eines völkischen Strafrechtsdenkens und nicht mit dem rechtsstaatlich gebotenen Grundsatz der Bestimmtheit von Strafgesetzen vereinbar, heißt es in der Begründung.
Grundlage des Ausschusses waren fraktionsübergreifende Gesetzesinitiativen, die auch von den Christdemokraten getragen werden. Die Umdeutung deutscher Deserteure zu „Widerstandskämpfern“, die von Militärhistorikern wie Wolfram Wette vorangetrieben werden, führt seit einiger Zeit zu einer Kontroverse. Kritiker sehen hier eine immer weiter fortschreitende Kriminalisierung der Leistung deutscher Soldaten in Vergangenheit und Gegenwart.
Linkspartei moniert Ehrung „faschistischer Kriegsagenten“
Derweil kritisiert die Linkspartei in einer Bundestags-Anfrage, daß sich im afghanischen Kabul „in unmittelbarer Nähe“ zur Gedenktafel gefallener Bundeswehrsoldaten das Grab von Manfred Oberdörffer befindet. Dieser gehörte den legendären „Brandenburgern“ an, einer Elite-Einheit der Wehrmacht, welche Operationen hinter den feindlichen Linien durchführte. Sie können „als Speerspitze für Hitlers Eroberungskriege angesehen werden, deren Vorauskommandos den Vormarsch der Wehrmacht beschleunigen sollten“, heißt es dazu in der Anfrage.
Auch monierte die Linkspartei, daß das Grab des 1941 gefallenen Soldaten „von den Isaf-Soldaten gepflegt“ werde. Ein Besuch des Friedhofs ergab, daß das Grab des „faschistischen Kriegsagenten“ erst im letzten Jahr neu angelegt wurde. „Handeln die deutschen Isaf-Soldaten auf Anweisung, und wenn ja, von wem, seit wann, warum?“, will die Linkspartei nun wissen. (FA)