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NS-Justiz: Bundestag entscheidet über Rehabilitierung von Kriegsverrätern

NS-Justiz: Bundestag entscheidet über Rehabilitierung von Kriegsverrätern

NS-Justiz: Bundestag entscheidet über Rehabilitierung von Kriegsverrätern

NS-Justiz
 

Bundestag entscheidet über Rehabilitierung von Kriegsverrätern

Der Bundestag entscheidet heute über einen Antrag der Linksfraktion, der eine generelle Aufhebung von Urteilen wegen Kriegsverrats aus der Zeit des Nationalsozialismus fordert.
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BERLIN. Der Bundestag entscheidet heute über einen Antrag der Linksfraktion, der eine generelle Aufhebung von Urteilen wegen Kriegsverrats aus der Zeit des Nationalsozialismus fordert.

Als Grund führen die Linken an, daß die sogenannten Kriegsverräter „aus zutiefst humanen Gründen gehandelt“ hätten und selbst bei anderen Motiven rehabilitiert werden müßten, „weil sie sich gegen einen völkerrechtswidrigen Angriffs- und Vernichtungskrieg stellten“.

Bislang fallen Verurteilungen wegen Kriegsverrats, die zwischen 1933 und 1945 nach dem Militärstrafgesetzbuch erfolgten, nicht unter die generelle Aufhebung nationalsozialistischer Unrechtsurteile von 1998.

Union lehnt Antrag ab

Damals war beschlossen worden, alle Urteile pauschal aufzuheben, „die unter Verstoß gegen elementare Gedanken der Gerechtigkeit nach dem 30. Januar 1933 zur Durchsetzung oder Aufrechterhaltung des nationalsozialistischen Unrechtsregimes aus politischen, militärischen, rassistischen, religiösen oder weltanschaulichen Gründen ergangen sind“.

Daß der Antrag der Linksfraktion angenommen wird, ist jedoch unwahrscheinlich. Zwar befürworten neben der Linken auch die Grünen und weite Teile der SPD das Anliegen, dennoch dürfte eine generelle Rehabilitierung am Widerstand der Union scheitern.

Diese lehnt eine pauschale Aufhebung der Urteile ab. Daß die SPD geschlossen gegen ihren Koalitionspartner votiert, gilt als ausgeschlossen. So kurz vor der Bundestagswahl wollen die Sozialdemokraten keinen Koalitionskrach provozieren, nur wegen eines Antrags der Linksfraktion.

Die Union wehrt sich gegen eine generelle Rehabilitierung der Kriegsverräter, da dadurch auch solche Urteile aufgehoben würden, bei denen die Täter aus niederen Beweggründen handelten und ihren Kameraden bewußt schadeten.

NS-Urteile nicht pauschal zu Unrechtsurteilen abstempeln

Einer der vehementesten Kritiker der pauschalen Aufhebung der Urteile ist der CSU-Rechtspolitiker Norbert Geiß. Zwar habe es durchaus Fälle gegeben, bei denen Widerstand gegen das NS-Regime das Motiv zur Desertion gewesen sei.

Daneben habe es aber auch Soldaten gegeben, die desertierten, um sich einer Strafe durch die Militärjustiz zu entziehen, beispielsweise wegen begangener Verbrechen an der Zivilbevölkerung in den von der Wehrmacht besetzten Gebieten. Daher könne man nun nicht einfach alle damaligen Urteile pauschal zu Unrechtsurteilen abstempeln.

Die Stadt Köln hat erst vor kurzem beschlossen, Deserteure mit einem 80.000 Euro teuren Denkmal zu ehren. (krk)

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