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Urteil: Mohammed darf „Barbar“ genannt werden

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Unwort, Umfrage, Alternativ

Geert_Wilders
Geert Wilders Foto: privat

DEN HAAG. Ein Richter des Den Haager Gerichts hat einen Verbotsantrag der „Niederländischen islamischen Föderation“ abgelehnt. Diese wollte dem niederländischen Politiker Geert Wilders unter anderem verbieten, den Koran als „faschistisch“ und Mohammed als „Barbaren“ zu bezeichnen.

Anlaß war der islamkritische Film „Fitna“, den Wilders kürzlich im Internet veröffentlichte und der zu Morddrohungen gegen den Netzbetreiber führte. Der Film erfülle nicht den Straftatbestand der Volksverhetzung und sei durch die Meinungsfreiheit gedeckt, entschied nun der Richter. Wilders müsse als Abgeordneter seine Ansichten „bisweilen auch in scharfen Worten“ frei äußern dürfen.

Seit Jahren unter Polizeischutz

Der islamische Verein wollte Wilders untersagen, seine Meinung über den Islam schriftlich, mündlich oder im Film zu verbreiten. Ferner verlangte er, der Politiker müsse sich öffentlich entschuldigen.

Wilders lebt seit Jahren unter Polizeischutz. Doch auch von Landsleuten wird Wilders kritisiert. „Leider gilt nämlich immer noch vielen Menschen die Bewahrung unserer eigenen Identität als inkorrekt“, sagte Wilders bereits vergangenen September in einem Gespräch mit der JUNGEN FREIHEIT.

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Marc Jongen, ESN Fraktion
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