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Razzien vor G8-Gipfel: Generalbundesanwaltschaft war nicht zuständig

Razzien vor G8-Gipfel: Generalbundesanwaltschaft war nicht zuständig

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Razzien vor G8-Gipfel: Generalbundesanwaltschaft war nicht zuständig

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Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe

KARLSRUHE. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Hausdurchsuchungen und Beschlagnahmungen durch die Generalbundesanwaltschaft bei vermeintlichen Linksextremisten für unrechtmäßig erklärt.

Im Mai vergangenen Jahres hatte die Generalbundesanwaltschaft zahlreiche Einrichtungen der linksextremen Szene in mehreren Bundesländern durchsuchen lassen. Anlaß waren vermutlich durch Linksextremisten begangene Brandanschläge im norddeutschen Raum im Vorfeld des G8-Gipfels in Heiligendamm. Im Anschluß an die Hausdurchsuchungen fanden unter anderem in Hamburg und Berlin Demonstrationen statt, bei denen es zu gewalttätigen Ausschreitungen gekommen war. Zudem hatten mehrere Betroffene gegen die Razzien geklagt.

In einer Mitteilung des BGH über die Entscheidung hieß es, eine „Strafverfolgungskompetenz des Generalbundesanwalts“ sei nicht gegeben gewesen. Dazu hätte die Vereinigung, die die „Globalisierungsgegner“ gegründet hatten, als „terroristische Vereinigung“ eingeordnet werden müssen, was nicht begründet sei.

Sollte es sich um eine „kriminelle Vereinigung“ gehandelt haben, wäre eine Bundeszuständigkeit nicht gegeben gewesen. Für die Verfolgung der „nicht zu verharmlosenden Straftaten“ seien die Strafverfolgungsbehörden der Bundesländer zuständig.

Bereits im vergangenen November hatte der BGH die „militante gruppe (mg)“, der mehrere Brandanschläge angelastet werden, lediglich als „kriminelle“ und nicht als „terroristische Vereinigung“ eingestuft. Durch diese Entscheidung des Gerichtshofes waren die Haftbefehle gegen drei mutmaßliche Mitglieder der mg außer Vollzug gesetzt worden.

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